Stirbt der Versicherungsnehmer während der Versicherungsdauer, führt Neodigital die Kinder-Unfallversicherung unter bestimmten Voraussetzungen beitragsfrei weiter: Der Verstorbene durfte bei Versicherungsbeginn das 45. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, die Versicherung durfte nicht gekündigt sein und der Tod nicht durch Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse verursacht sein. Die beitragsfreie Fortführung läuft bis zum Ende des Versicherungsjahres, in dem das versicherte Kind 18 Jahre alt wird, und der gesetzliche Vertreter wird neuer Versicherungsnehmer.
Wenn Sie während der Versicherungsdauer sterben, gilt die Beitragsbefreiung, sofern folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Sie hatten bei Versicherungsbeginn das 45. Lebensjahr noch nicht vollendet.
- Die Versicherung war nicht gekündigt.
- Ihr Tod wurde nicht durch Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse verursacht.
Sind diese Voraussetzungen erfüllt, gilt Folgendes:
Wir führen die Versicherung mit dem zu diesem Zeitpunkt geltenden Leistungsumfang beitragsfrei weiter. Die beitragsfreie Fortführung gilt bis zum Ablauf des Versicherungsjahres, in dem das versicherte Kind das 18. Lebensjahr vollendet.
Der gesetzliche Vertreter des Kindes wird neuer Versicherungsnehmer, wenn nichts anderes vereinbart ist.
Was bedeutet das konkret?
Verstirbt der Versicherungsnehmer, kann die Unfallversicherung des Kindes ohne weitere Beitragszahlung fortbestehen. Voraussetzung ist unter anderem, dass der Verstorbene bei Versicherungsbeginn noch keine 45 Jahre alt war, die Versicherung nicht gekündigt war und der Tod nicht durch Krieg oder Bürgerkrieg verursacht wurde. Der bisherige Leistungsumfang bleibt bestehen, und zwar bis zum Ende des Versicherungsjahres, in dem das Kind 18 wird. Neuer Versicherungsnehmer wird in der Regel der gesetzliche Vertreter des Kindes.
Häufige Fragen
Unter welchen Voraussetzungen wird die Versicherung nach dem Tod des Versicherungsnehmers beitragsfrei weitergeführt?
Der Versicherungsnehmer musste bei Versicherungsbeginn das 45. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, die Versicherung durfte nicht gekündigt sein und der Tod durfte nicht durch Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse verursacht worden sein.
Wie lange bleibt die Versicherung beitragsfrei bestehen?
Sie wird mit dem geltenden Leistungsumfang beitragsfrei weitergeführt, und zwar bis zum Ablauf des Versicherungsjahres, in dem das versicherte Kind das 18. Lebensjahr vollendet.
Wer wird nach dem Tod des Versicherungsnehmers neuer Versicherungsnehmer?
Der gesetzliche Vertreter des Kindes wird neuer Versicherungsnehmer, sofern nichts anderes vereinbart ist.
Bleibt der Leistungsumfang nach dem Tod des Versicherungsnehmers erhalten?
Ja, die Versicherung wird mit dem zu diesem Zeitpunkt geltenden Leistungsumfang beitragsfrei weitergeführt.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung NEO-M 2025