Ansprüche aus der Unfallversicherung der Neodigital verjähren in drei Jahren, wobei sich die Berechnung der Frist nach den allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs richtet. Wird ein Anspruch beim Versicherer geltend gemacht, ist die Verjährung so lange gehemmt, bis die Entscheidung in Textform beim Versicherungsnehmer eingeht.
Gesetzliche Verjährung
Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren in drei Jahren. Die Berechnung der Frist richtet sich nach den allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs.
Aussetzung der Verjährung
Ist ein Anspruch aus dem Versicherungsvertrag beim Versicherer geltend gemacht worden, ist die Verjährung gehemmt. Diese Hemmung gilt von der Geltendmachung an bis zu dem Zeitpunkt, zu dem dem Versicherungsnehmer die Entscheidung des Versicherers in Textform zugeht.
Was bedeutet das konkret?
Wer Ansprüche aus dem Vertrag hat, muss sie innerhalb von drei Jahren geltend machen; die genaue Fristberechnung folgt den Regeln des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Sobald ein Anspruch beim Versicherer angemeldet wird, läuft die Verjährungsfrist vorübergehend nicht weiter. Diese Unterbrechung besteht so lange, bis die Entscheidung des Versicherers schriftlich (in Textform) beim Versicherungsnehmer ankommt.
Häufige Fragen
Wie lange dauert es, bis Ansprüche aus dem Vertrag verjähren?
Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren in drei Jahren.
Wonach richtet sich die Berechnung der Verjährungsfrist?
Die Fristberechnung richtet sich nach den allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs.
Was passiert mit der Verjährung, wenn ich einen Anspruch beim Versicherer anmelde?
Sobald ein Anspruch beim Versicherer geltend gemacht wurde, ist die Verjährung gehemmt. Diese Hemmung gilt bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die Entscheidung des Versicherers in Textform beim Versicherungsnehmer zugeht.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung NEO-M 2025