Bei der Unfallversicherung von Neodigital werden Folgebeiträge zum jeweils vereinbarten Zeitpunkt fällig – wer zu spät zahlt, gerät auch ohne Mahnung in Verzug und riskiert nach Ablauf einer gesetzten Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen den Verlust des Versicherungsschutzes sowie eine fristlose Kündigung.
Fälligkeit und Rechtzeitigkeit der Zahlung
Die Folgebeiträge werden zu dem jeweils vereinbarten Zeitpunkt fällig.
Verzug
Wenn Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig bezahlen, geraten Sie in Verzug. Das gilt auch dann, wenn Sie keine Mahnung von uns erhalten haben.
Dies gilt nicht, wenn Sie die verspätete Zahlung nicht verschuldet haben.
Bei Verzug sind wir berechtigt, Ersatz für den Schaden zu verlangen, der uns durch den Verzug entstanden ist.
Zahlungsfrist
Wenn Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig bezahlen, können wir Ihnen auf Ihre Kosten in Textform eine Zahlungsfrist setzen. Die Zahlungsfrist muss mindestens zwei Wochen betragen.
Unsere Zahlungsaufforderung ist nur wirksam, wenn sie folgende Informationen enthält:
- Die ausstehenden Beträge, die Zinsen und die Kosten müssen im Einzelnen beziffert sein.
- Die Rechtsfolgen müssen angegeben sein, die mit der Fristüberschreitung verbunden sind.
Verlust des Versicherungsschutzes und Kündigung
Wenn Sie nach Ablauf der Zahlungsfrist den angemahnten Betrag nicht bezahlt haben, gilt Folgendes:
- Ab diesem Zeitpunkt besteht bis zur Zahlung kein Versicherungsschutz.
- Wir können den Vertrag kündigen, ohne eine Frist einzuhalten. Wenn Sie nach unserer Kündigung innerhalb eines Monats den angemahnten Betrag bezahlen, besteht der Vertrag fort. Für Versicherungsfälle zwischen dem Ablauf der Zahlungsfrist und Ihrer Zahlung besteht kein Versicherungsschutz.
Was bedeutet das konkret?
Folgebeiträge müssen zum vereinbarten Zeitpunkt gezahlt werden. Zahlen Sie zu spät, geraten Sie auch ohne Mahnung in Verzug – es sei denn, Sie haben die Verspätung nicht verschuldet. Der Versicherer kann Ihnen dann in Textform eine Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen setzen. Ist der Betrag danach immer noch offen, entfällt der Versicherungsschutz bis zur Zahlung, und der Vertrag kann fristlos gekündigt werden.
Häufige Fragen
Muss ich erst eine Mahnung bekommen, bevor ich in Verzug gerate?
Nein. Wenn Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig zahlen, geraten Sie auch ohne eine Mahnung in Verzug. Dies gilt jedoch nicht, wenn Sie die verspätete Zahlung nicht verschuldet haben.
Wie lange muss die gesetzte Zahlungsfrist mindestens sein?
Die in Textform gesetzte Zahlungsfrist muss mindestens zwei Wochen betragen. Die Zahlungsaufforderung ist nur wirksam, wenn sie die ausstehenden Beträge, Zinsen und Kosten einzeln beziffert und die Rechtsfolgen der Fristüberschreitung angibt.
Was passiert mit meinem Versicherungsschutz, wenn ich nach der Frist nicht zahle?
Zahlen Sie den angemahnten Betrag nach Ablauf der Zahlungsfrist nicht, besteht ab diesem Zeitpunkt bis zur Zahlung kein Versicherungsschutz. Zusätzlich kann der Versicherer den Vertrag fristlos kündigen.
Kann der Vertrag nach einer Kündigung noch fortbestehen?
Ja. Wenn Sie nach der Kündigung innerhalb eines Monats den angemahnten Betrag bezahlen, besteht der Vertrag fort. Für Versicherungsfälle zwischen dem Ablauf der Zahlungsfrist und Ihrer Zahlung besteht jedoch kein Versicherungsschutz.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung NEO-M 2025