Bei der Unfallversicherung von Neodigital richtet sich der Beitrag maßgeblich nach der Berufstätigkeit oder Beschäftigung der versicherten Person, weshalb jede Änderung unverzüglich mitgeteilt werden muss. Ändert sich der Beruf, wirkt sich das auf die Versicherungssummen aus: Niedrigere Summen gelten erst nach einem Monat, höhere schon mit Eingang der Mitteilung, spätestens nach einem Monat. Auf Wunsch bleiben die bisherigen Summen bei angepasstem Beitrag erhalten.
Die Höhe des Beitrags hängt maßgeblich von der Berufstätigkeit oder der Beschäftigung der versicherten Person ab. Grundlage für die Bemessung des Beitrags ist das für Ihren Vertrag geltende Berufsgruppenverzeichnis.
Mitteilung der Änderung
Eine Änderung der Berufstätigkeit oder Beschäftigung der versicherten Person müssen Sie uns unverzüglich mitteilen.
Nicht darunter fallen:
- freiwilliger Wehrdienst
- militärische Reserveübungen
- befristete freiwillige soziale Dienste (z. B. Bundesfreiwilligendienst)
Auswirkungen der Änderung
Errechnen sich für die neue Berufstätigkeit oder Beschäftigung bei gleichbleibendem Beitrag nach dem vereinbarten Tarif niedrigere Versicherungssummen, gelten diese nach Ablauf eines Monats ab der Änderung.
Errechnen sich dagegen höhere Versicherungssummen, gelten diese, sobald uns Ihre Mitteilung zugeht, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats ab der Änderung.
Auch die neu errechneten Versicherungssummen gelten für berufliche und außerberufliche Unfälle.
Auf Ihren Wunsch führen wir den Vertrag auch mit den bisherigen Versicherungssummen bei erhöhtem oder gesenktem Beitrag weiter, sobald uns Ihre Mitteilung zugeht.
Was bedeutet das konkret?
Wie viel Beitrag zu zahlen ist, hängt vor allem vom Beruf oder der Beschäftigung der versicherten Person ab. Ändert sich diese, müssen Sie das dem Versicherer sofort melden – bestimmte Ausnahmen wie freiwilliger Wehrdienst oder Bundesfreiwilligendienst zählen dabei nicht dazu. Führt der neue Beruf bei gleichem Beitrag zu niedrigeren Versicherungssummen, gelten diese nach einem Monat; höhere Summen gelten bereits mit Eingang Ihrer Meldung, spätestens nach einem Monat. Auf Wunsch bleiben die bisherigen Summen bestehen, wobei sich dann der Beitrag entsprechend erhöht oder senkt.
Häufige Fragen
Muss ich einen Berufswechsel dem Versicherer melden?
Ja, eine Änderung der Berufstätigkeit oder Beschäftigung der versicherten Person müssen Sie unverzüglich mitteilen. Ausgenommen sind freiwilliger Wehrdienst, militärische Reserveübungen und befristete freiwillige soziale Dienste wie der Bundesfreiwilligendienst.
Wann gelten nach einem Berufswechsel die neuen Versicherungssummen?
Fallen die Versicherungssummen bei gleichbleibendem Beitrag niedriger aus, gelten sie nach Ablauf eines Monats ab der Änderung. Höhere Versicherungssummen gelten, sobald Ihre Mitteilung zugeht, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats ab der Änderung.
Kann ich meine bisherigen Versicherungssummen trotz Berufswechsel behalten?
Ja, auf Ihren Wunsch wird der Vertrag mit den bisherigen Versicherungssummen weitergeführt. Der Beitrag wird dann entsprechend erhöht oder gesenkt, sobald Ihre Mitteilung zugeht.
Gelten die neuen Versicherungssummen nur bei Unfällen im Beruf?
Nein, die neu errechneten Versicherungssummen gelten sowohl für berufliche als auch für außerberufliche Unfälle.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung NEO-M 2025