Bei der Neodigital Unfallversicherung wird die Todesfallleistung fällig, wenn die versicherte Person unfallbedingt innerhalb eines Jahres nach dem Unfall stirbt. In diesem Fall zahlt der Versicherer die Leistung in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme, sofern die vorgesehenen Verhaltensregeln beachtet werden.
Voraussetzungen für die Leistung
Die versicherte Person stirbt unfallbedingt innerhalb eines Jahres nach dem Unfall.
Beachten Sie dann die vorgesehenen Verhaltensregeln.
Art und Höhe der Leistung
Wir zahlen die Todesfallleistung in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.
Was bedeutet das konkret?
Stirbt die versicherte Person infolge eines Unfalls, zahlt der Versicherer eine Todesfallleistung. Voraussetzung ist, dass der Tod innerhalb eines Jahres nach dem Unfall eintritt und unfallbedingt ist. Die Leistung entspricht der Höhe der vereinbarten Versicherungssumme. Zusätzlich sind die vorgesehenen Verhaltensregeln zu beachten.
Häufige Fragen
Wann besteht Anspruch auf die Todesfallleistung?
Wenn die versicherte Person unfallbedingt innerhalb eines Jahres nach dem Unfall stirbt.
Wie hoch fällt die Todesfallleistung aus?
Der Versicherer zahlt die Todesfallleistung in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.
Gibt es eine Frist für den Eintritt des Todes?
Ja, der Tod muss innerhalb eines Jahres nach dem Unfall eintreten und unfallbedingt sein.
Müssen weitere Vorgaben eingehalten werden?
Ja, in diesem Fall sind die vorgesehenen Verhaltensregeln zu beachten.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung NEO-M 2025