Wenn ein versichertes Kind in der Unfallversicherung der Neodigital volljährig wird, stellt der Versicherer den Vertrag nach Ablauf des betreffenden Versicherungsjahres auf den Erwachsenentarif um. Der Versicherungsnehmer hat dabei ein Wahlrecht: entweder gleicher Beitrag mit reduzierten Versicherungssummen oder gleiche Versicherungssummen mit höherem Beitrag. Wer nicht rechtzeitig wählt, erhält den Vertrag mit reduzierten Summen fortgeführt.
Nach Ablauf des Versicherungsjahres, in dem das Kind das 18. Lebensjahr vollendet, stellen wir die Versicherung auf den bei Abschluss des Vertrags gültigen Erwachsenentarif um.
Dabei haben Sie folgendes Wahlrecht:
- Sie zahlen den bisherigen Beitrag, und wir reduzieren die Versicherungssummen entsprechend, oder
- Sie behalten die bisherigen Versicherungssummen, und wir berechnen einen entsprechend höheren Beitrag.
Wir werden Sie rechtzeitig über Ihr Wahlrecht informieren. Haben Sie bis spätestens zwei Monate nach Beginn des neuen Versicherungsjahres noch keine Wahl getroffen, führen wir den Vertrag mit reduzierten Versicherungssummen fort.
Was bedeutet das konkret?
Wird ein versichertes Kind volljährig, wechselt der Vertrag nach Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres auf den Erwachsenentarif. Der Versicherungsnehmer kann entscheiden, ob der bisherige Beitrag bei geringeren Versicherungssummen erhalten bleibt oder ob die Versicherungssummen gleich bleiben und dafür ein höherer Beitrag fällig wird. Über dieses Wahlrecht wird der Versicherungsnehmer rechtzeitig informiert. Wer sich nicht innerhalb von zwei Monaten nach Beginn des neuen Versicherungsjahres entscheidet, dessen Vertrag läuft automatisch mit reduzierten Versicherungssummen weiter.
Häufige Fragen
Wann wird der Vertrag eines versicherten Kindes auf den Erwachsenentarif umgestellt?
Die Umstellung erfolgt nach Ablauf des Versicherungsjahres, in dem das Kind das 18. Lebensjahr vollendet. Der Vertrag wird dann auf den bei Vertragsabschluss gültigen Erwachsenentarif umgestellt.
Welche Wahlmöglichkeiten habe ich bei der Umstellung?
Sie können entweder den bisherigen Beitrag weiterzahlen, wobei die Versicherungssummen entsprechend reduziert werden, oder die bisherigen Versicherungssummen behalten und dafür einen entsprechend höheren Beitrag zahlen.
Was passiert, wenn ich mich nicht entscheide?
Wenn Sie bis spätestens zwei Monate nach Beginn des neuen Versicherungsjahres keine Wahl getroffen haben, wird der Vertrag mit reduzierten Versicherungssummen fortgeführt.
Werde ich über die Umstellung informiert?
Ja, der Versicherer informiert Sie rechtzeitig über Ihr Wahlrecht.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung NEO-L 2025