Wer nach einem Unfall eine sichtbare Beeinträchtigung durch eine kosmetische Operation beheben lässt, kann bei der Neodigital Unfallversicherung eine Kostenerstattung erhalten – vorausgesetzt, der Eingriff erfolgt durch einen Arzt nach Abschluss der Heilbehandlung und innerhalb bestimmter Fristen. Erstattet werden unter anderem Arzthonorare, Operationskosten sowie Zahnbehandlungs- und Zahnersatzkosten bis zur vereinbarten Versicherungssumme, sofern kein Dritter zur Zahlung verpflichtet ist.
Voraussetzungen für die Leistung
Die versicherte Person hat sich einer kosmetischen Operation unterzogen, um eine unfallbedingte Beeinträchtigung des äußeren Erscheinungsbilds zu beheben.
Soweit Zähne betroffen sind, gehören nur Schneide- und Eckzähne zum äußeren Erscheinungsbild.
Die kosmetische Operation erfolgt
- durch einen Arzt,
- nach Abschluss der Heilbehandlung und
- bei Erwachsenen innerhalb von drei Jahren nach dem Unfall, bei Minderjährigen vor Vollendung des 21. Lebensjahres.
Voraussetzung ist auch, dass ein Dritter (z. B. Krankenkasse, Haftpflichtversicherer) nicht zu einer Kostenerstattung verpflichtet ist oder seine Leistungspflicht bestreitet.
Art und Höhe der Leistung
Wir erstatten nachgewiesene und nicht von Dritten übernommene
- Arzthonorare und sonstige Operationskosten,
- notwendige Kosten für Unterbringung und Verpflegung in einem Krankenhaus,
- Zahnbehandlungs- und Zahnersatzkosten
insgesamt bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.
Was bedeutet das konkret?
Lässt jemand nach einem Unfall eine kosmetische Operation durchführen, um eine sichtbare Beeinträchtigung zu beheben, übernimmt der Versicherer bestimmte Kosten. Voraussetzung ist, dass ein Arzt den Eingriff nach Abschluss der Heilbehandlung durchführt und dies innerhalb der vorgegebenen Fristen geschieht. Erstattet werden Arzthonorare, Operations-, Krankenhaus- sowie Zahnbehandlungs- und Zahnersatzkosten, allerdings nur, soweit kein Dritter dafür aufkommt, und höchstens bis zur vereinbarten Versicherungssumme.
Häufige Fragen
Bis wann muss die kosmetische Operation nach dem Unfall erfolgen?
Bei Erwachsenen muss der Eingriff innerhalb von drei Jahren nach dem Unfall stattfinden, bei Minderjährigen vor Vollendung des 21. Lebensjahres.
Zählen Zähne zum äußeren Erscheinungsbild?
Soweit Zähne betroffen sind, gehören nur Schneide- und Eckzähne zum äußeren Erscheinungsbild.
Welche Kosten werden erstattet?
Erstattet werden nachgewiesene und nicht von Dritten übernommene Arzthonorare und sonstige Operationskosten, notwendige Kosten für Unterbringung und Verpflegung in einem Krankenhaus sowie Zahnbehandlungs- und Zahnersatzkosten – insgesamt bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.
Zahlt der Versicherer auch, wenn eine Krankenkasse oder ein Haftpflichtversicherer zuständig ist?
Voraussetzung ist, dass ein Dritter wie eine Krankenkasse oder ein Haftpflichtversicherer nicht zur Kostenerstattung verpflichtet ist oder seine Leistungspflicht bestreitet. Nur dann erfolgt die Erstattung durch den Versicherer.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung NEO-L 2025