Bei der Unfallversicherung von Neodigital richtet sich die Beitragshöhe nach der Berufstätigkeit oder Beschäftigung der versicherten Person, weshalb jede berufliche Änderung unverzüglich mitzuteilen ist. Ergeben sich dadurch niedrigere Versicherungssummen, gelten diese nach einem Monat, höhere Summen gelten spätestens nach einem Monat oder bereits mit Zugang der Mitteilung. Auf Wunsch bleiben die bisherigen Summen bei angepasstem Beitrag bestehen.
Die Höhe des Beitrags hängt maßgeblich von der Berufstätigkeit oder der Beschäftigung der versicherten Person ab. Grundlage für die Bemessung des Beitrags ist das für Ihren Vertrag geltende Berufsgruppenverzeichnis.
Mitteilung der Änderung
Eine Änderung der Berufstätigkeit oder Beschäftigung der versicherten Person müssen Sie uns unverzüglich mitteilen. Nicht darunter fallen:
- freiwilliger Wehrdienst
- militärische Reserveübungen
- befristete freiwillige soziale Dienste (z. B. Bundesfreiwilligendienst)
Auswirkungen der Änderung
Errechnen sich für die neue Berufstätigkeit oder Beschäftigung bei gleichbleibendem Beitrag nach dem vereinbarten Tarif niedrigere Versicherungssummen, gelten diese nach Ablauf eines Monats ab der Änderung.
Errechnen sich dagegen höhere Versicherungssummen, gelten diese, sobald uns Ihre Mitteilung zugeht, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats ab der Änderung.
Auch die neu errechneten Versicherungssummen gelten für berufliche und außerberufliche Unfälle.
Auf Ihren Wunsch führen wir den Vertrag auch mit den bisherigen Versicherungssummen bei erhöhtem oder gesenktem Beitrag weiter, sobald uns Ihre Mitteilung zugeht.
Was bedeutet das konkret?
Ihr Beitrag richtet sich danach, welchen Beruf oder welche Beschäftigung die versicherte Person ausübt. Ändert sich das, müssen Sie es dem Versicherer unverzüglich melden – Wehrdienst, Reserveübungen und befristete freiwillige soziale Dienste sind davon ausgenommen. Je nach neuer Tätigkeit passen sich die Versicherungssummen an, wobei niedrigere Summen nach einem Monat und höhere Summen bei Zugang der Mitteilung, spätestens nach einem Monat, gelten. Alternativ können Sie den Vertrag mit den bisherigen Summen bei verändertem Beitrag fortführen.
Häufige Fragen
Muss ich jeden Berufswechsel melden?
Ja, eine Änderung der Berufstätigkeit oder Beschäftigung der versicherten Person müssen Sie unverzüglich mitteilen. Ausgenommen sind freiwilliger Wehrdienst, militärische Reserveübungen und befristete freiwillige soziale Dienste wie der Bundesfreiwilligendienst.
Ab wann gelten die neuen Versicherungssummen nach einer Änderung?
Niedrigere Versicherungssummen gelten nach Ablauf eines Monats ab der Änderung. Höhere Versicherungssummen gelten, sobald Ihre Mitteilung zugeht, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats ab der Änderung.
Gelten die neuen Summen nur im Beruf oder auch privat?
Die neu errechneten Versicherungssummen gelten sowohl für berufliche als auch für außerberufliche Unfälle.
Kann ich meine bisherigen Versicherungssummen behalten?
Ja, auf Ihren Wunsch wird der Vertrag mit den bisherigen Versicherungssummen bei erhöhtem oder gesenktem Beitrag weitergeführt, sobald Ihre Mitteilung zugeht.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung NEO-L 2025