Bei der Unfallversicherung von Neodigital muss eine Invalidität innerhalb von 15 Monaten nach dem Unfall eingetreten sein, während sich die Frist für die ärztliche Feststellung und Geltendmachung auf 24 Monate verlängert. Ergänzend gelten eine erweiterte Gliedertaxe mit Wahlrecht für bestimmte innere Organe, besondere Invaliditätsgrade bei Vorschädigung von Auge oder Ohr, ein möglicher Invaliditätsvorschuss bis 15.000 EUR, beitragsfreie Zusatzleistungen, eine Mehrleistung ab 90 % Invaliditätsgrad sowie eine progressive Invaliditätsstaffel bis 225 %.
Die Invalidität muss innerhalb von 15 Monaten eingetreten sein.
Die Frist zur Geltendmachung und zur schriftlichen ärztlichen Feststellung einer Invalidität wird auf 24 Monate verlängert, gerechnet vom Unfalltag an.
Erweiterung der Gliedertaxe
Bei Verlust oder völliger Funktionsunfähigkeit der genannten Körperteile und Sinnesorgane gelten die festgelegten Invaliditätsgrade.
Bei Teilverlust oder teilweiser Funktionsbeeinträchtigung gilt der entsprechende Teil des jeweiligen Prozentsatzes.
Für die in der Gliedertaxe genannten Organe Niere, Milz, Gallenblase, Magen, Zwölffinger-, Dünn-, Dickdarm und Lunge besteht ein Wahlrecht. Sie können wählen, ob die Bemessung nach der Gliedertaxe oder nach den maßgeblichen Bemessungsregeln der AUB erfolgen soll. Wünschen Sie eine Bemessung nach den AUB-Regeln, können Sie von diesem Wahlrecht nur vor der Bemessung des Invaliditätsgrades Gebrauch machen.
Vorschädigung
War ein Auge vor dem Unfall bereits vollständig verloren oder funktionsunfähig, gilt für das andere Auge ein Invaliditätsgrad von 100 %.
War das Gehör auf einem Ohr vor Eintritt des Unfalls bereits vollständig verloren, gilt für das Gehör auf dem anderen Ohr ein Invaliditätsgrad von 80 %.
Invaliditätsvorschuss
Auch wenn keine Todesfallsumme vereinbart ist, kann schon vor Abschluss des Heilverfahrens und innerhalb eines Jahres nach dem Unfall ein Vorschuss bis zu 15.000 EUR verlangt werden. Voraussetzung ist, dass keine akute Lebensgefahr mehr besteht.
Beitragsfreie Leistungen
Folgende Leistungen sind in Höhe der im Versicherungsschein angegebenen Summe beitragsfrei für jede versicherte Person mitversichert:
- Kosten für Such-, Bergungs- oder Rettungseinsätze
- Kosmetische Operationen
- Kurkostenbeihilfe
Mehrleistung bei einem Invaliditätsgrad ab 90 %
Sofern zu dieser Unfallversicherung eine Mehrleistung vereinbart wurde, gilt Folgendes:
Der Invaliditätsgrad wird nach den maßgeblichen AUB-Regeln ermittelt.
Wir zahlen die doppelte Invaliditätsleistung, wenn der Unfall zu einem Invaliditätsgrad von mindestens 90 % geführt hat.
Die Mehrleistung wird jedoch für jede versicherte Person auf maximal 150.000 EUR beschränkt, auch wenn weitere Unfallversicherungen bei uns bestehen.
Progressive Invaliditätsstaffel bis 225 % der Grundversicherungssumme
Bei einer vereinbarten progressiven Invaliditätsstaffel bis 225 % der versicherten Grundversicherungssumme gilt Folgendes:
Führt ein Unfall nach den Bemessungsgrundsätzen zu einer dauernden Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit, werden der Berechnung der Invaliditätsleistung folgende Versicherungssummen zugrunde gelegt:
- für den 25 Prozent nicht übersteigenden Teil des Invaliditätsgrades die im Versicherungsschein festgelegte Invaliditätssumme
- für den 25 Prozent, nicht aber 50 Prozent übersteigenden Teil des Invaliditätsgrades die zweifache Summe
- für den 50 Prozent übersteigenden Teil des Invaliditätsgrades die dreifache Summe
Die zu zahlende Invaliditätsleistung erhöht sich aus diesen Bedingungen im Einzelnen wie folgt:
Was bedeutet das konkret?
Eine Invalidität muss innerhalb von 15 Monaten nach dem Unfall eintreten, und für die ärztliche Feststellung sowie Geltendmachung stehen 24 Monate zur Verfügung. Für bestimmte innere Organe kann zwischen zwei Bemessungsarten gewählt werden, und bei bereits vorgeschädigtem Auge oder Ohr gelten erhöhte Invaliditätsgrade für das andere Auge oder Ohr. Zusätzlich sind ein Vorschuss bis 15.000 EUR, beitragsfreie Zusatzleistungen, eine verdoppelte Leistung ab 90 % Invaliditätsgrad sowie eine progressive Steigerung der Versicherungssumme möglich.
Häufige Fragen
Wie lange habe ich Zeit, eine Invalidität feststellen und geltend zu machen?
Die Invalidität muss innerhalb von 15 Monaten nach dem Unfall eingetreten sein. Für die schriftliche ärztliche Feststellung und die Geltendmachung stehen 24 Monate ab dem Unfalltag zur Verfügung.
Was gilt, wenn vor dem Unfall bereits ein Auge oder Ohr geschädigt war?
War ein Auge vor dem Unfall vollständig verloren oder funktionsunfähig, gilt für das andere Auge ein Invaliditätsgrad von 100 %. War das Gehör auf einem Ohr bereits vollständig verloren, gilt für das andere Ohr ein Invaliditätsgrad von 80 %.
Kann ich vor Abschluss der Behandlung schon eine Zahlung erhalten?
Ja, es kann ein Vorschuss bis zu 15.000 EUR verlangt werden – schon vor Abschluss des Heilverfahrens und innerhalb eines Jahres nach dem Unfall. Voraussetzung ist, dass keine akute Lebensgefahr mehr besteht. Dies gilt auch, wenn keine Todesfallsumme vereinbart ist.
Wann wird die doppelte Invaliditätsleistung gezahlt?
Wenn eine Mehrleistung vereinbart wurde und der Unfall zu einem Invaliditätsgrad von mindestens 90 % geführt hat, wird die doppelte Invaliditätsleistung gezahlt. Sie ist je versicherte Person auf maximal 150.000 EUR beschränkt, auch bei weiteren Unfallversicherungen beim selben Versicherer.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung NEO-L 2025