Bei der Unfallversicherung der Neodigital regelt dieser Abschnitt, welches Gericht bei Klagen aus dem Versicherungsvertrag zuständig ist: Klagen gegen den Versicherer können am Sitz des Unternehmens oder der zuständigen Niederlassung sowie am Wohnort des Versicherungsnehmers erhoben werden, Klagen gegen den Versicherungsnehmer dagegen am dessen Wohnort oder gewöhnlichem Aufenthaltsort.
Klagen gegen uns
Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen uns sind folgende Gerichte zuständig:
- das Gericht am Sitz unseres Unternehmens oder unserer Niederlassung, die für Ihren Vertrag zuständig ist.
- das Gericht Ihres Wohnorts oder, wenn Sie keinen festen Wohnsitz haben, am Ort Ihres gewöhnlichen Aufenthalts.
Klagen gegen Sie
Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen Sie ist das Gericht Ihres Wohnorts zuständig. Haben Sie keinen festen Wohnsitz, ist das Gericht Ihres gewöhnlichen Aufenthalts zuständig.
Was bedeutet das konkret?
Hier wird festgelegt, an welchem Gericht Streitigkeiten aus dem Versicherungsvertrag verhandelt werden. Klagen gegen den Versicherer können entweder am Sitz des Unternehmens beziehungsweise der zuständigen Niederlassung oder am Wohnort des Versicherungsnehmers eingereicht werden. Klagen gegen den Versicherungsnehmer richten sich nach dessen Wohnort. Wer keinen festen Wohnsitz hat, für den zählt der gewöhnliche Aufenthaltsort.
Häufige Fragen
Wo kann ich als Versicherungsnehmer gegen den Versicherer klagen?
Sie können am Gericht am Sitz des Unternehmens oder der für Ihren Vertrag zuständigen Niederlassung klagen oder am Gericht Ihres Wohnorts. Ohne festen Wohnsitz gilt das Gericht Ihres gewöhnlichen Aufenthalts.
Welches Gericht ist zuständig, wenn der Versicherer gegen mich klagt?
Dann ist das Gericht Ihres Wohnorts zuständig. Haben Sie keinen festen Wohnsitz, ist das Gericht Ihres gewöhnlichen Aufenthalts zuständig.
Was gilt, wenn ich keinen festen Wohnsitz habe?
In diesem Fall wird auf den Ort Ihres gewöhnlichen Aufenthalts abgestellt – sowohl bei Klagen gegen den Versicherer als auch bei Klagen gegen Sie.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung NEO-L 2025