Bei der Unfallversicherung von Neodigital sind Schäden an Bandscheiben, Blutungen aus inneren Organen und Gehirnblutungen grundsätzlich vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Eine Leistung ist dennoch möglich, wenn ein versichertes Unfallereignis diese Gesundheitsschäden zu mehr als 50 Prozent verursacht hat.
Für die folgenden Gesundheitsschäden besteht kein Versicherungsschutz:
- Schäden an Bandscheiben
- Blutungen aus inneren Organen
- Gehirnblutungen
Ausnahme
Der Ausschluss gilt nicht, wenn beide der folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
- Ein Unfallereignis hat diese Gesundheitsschäden überwiegend verursacht. Überwiegend bedeutet: zu mehr als 50 %.
- Für dieses Unfallereignis besteht Versicherungsschutz nach diesem Vertrag.
In diesem Fall gilt der Ausschluss nicht.
Was bedeutet das konkret?
Grundsätzlich zahlt der Versicherer nicht für Bandscheibenschäden, Blutungen aus inneren Organen und Gehirnblutungen. Es gibt jedoch eine Ausnahme: Wenn ein versichertes Unfallereignis diese Schäden zu mehr als der Hälfte verursacht hat, greift der Ausschluss nicht und es besteht Versicherungsschutz.
Häufige Fragen
Sind Bandscheibenschäden über die Unfallversicherung abgedeckt?
Schäden an Bandscheiben sind grundsätzlich vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Eine Ausnahme gilt nur, wenn ein versichertes Unfallereignis den Schaden zu mehr als 50 % verursacht hat.
Unter welchen Bedingungen ist eine Gehirnblutung doch versichert?
Eine Gehirnblutung ist trotz des Ausschlusses versichert, wenn ein Unfallereignis sie überwiegend, also zu mehr als 50 %, verursacht hat und für dieses Unfallereignis Versicherungsschutz nach dem Vertrag besteht.
Was bedeutet 'überwiegend verursacht' in diesem Zusammenhang?
Überwiegend verursacht bedeutet, dass das Unfallereignis den Gesundheitsschaden zu mehr als 50 % verursacht hat.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung NEO-L 2025