Bei der Wohngebäudeversicherung der Neodigital kann der Versicherungsnehmer den Vertrag jederzeit kündigen – mit Wirkung ab Zugang der Erklärung oder zu einem späteren Wunschtermin, auch vor dem vereinbarten Ablauf. Zusätzlich lassen sich einzelne Risiken oder Leistungen per Teilkündigung beenden, ohne den Gesamtvertrag aufzulösen. Eine Innovationsgarantie sorgt dafür, dass ausschließlich zum Vorteil geänderte Bedingungen automatisch ab der nächsten Hauptfälligkeit gelten.
Der Vertrag kann vom Versicherungsnehmer jederzeit gekündigt werden. Die Kündigung wirkt ab Zugang der Erklärung beim Versicherer oder zu einem von ihm gewünschten späteren Zeitpunkt – auch vor dem vereinbarten Ablauftermin.
Teilkündigungsrecht
Beide Parteien haben das Recht, einzelne Risiken oder Leistungen aus dem Vertrag zu kündigen, ohne dass der Gesamtvertrag beendet wird.
Bei einer Teilkündigung durch den Versicherungsnehmer kann er bestimmen, ob die Teilkündigung sofort oder zu einem anderen von ihm bestimmten Zeitpunkt erfolgen soll.
Eine Teilkündigung durch den Versicherer ist nur nach den dafür geltenden Bestimmungen möglich.
Wird eine Teilkündigung ausgesprochen, hat der andere Vertragspartner das Recht, den Gesamtvertrag zu kündigen. Diese Kündigung des Gesamtvertrages muss dem jeweiligen Vertragspartner spätestens einen Monat nach Zugang der Teilkündigung zugegangen sein. Der Gesamtvertrag endet dann zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Teilkündigung.
Innovationsgarantie für künftige Leistungserweiterungen
Werden die dieser Versicherung zugrundeliegenden vereinbarten Bedingungen und Klauseln ausschließlich zum Vorteil des Versicherungsnehmers geändert, so gelten die neuen Bedingungen ab der nächsten Hauptfälligkeit auch für diesen Vertrag.
Ist mit der Erweiterung des Versicherungsumfangs auch ein Mehrbeitrag verbunden, hat der Versicherungsnehmer das Recht, den Versicherungsvertrag mit sofortiger Wirkung oder zu einem anderen, von ihm bestimmten Zeitpunkt zu kündigen, sofern die Leistungserweiterungen nicht gewünscht sind.
Der Versicherungsnehmer wird rechtzeitig zur Hauptfälligkeit vom Versicherer über die neuen Leistungen bzw. Erweiterungen informiert.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsnehmer kann diesen Vertrag jederzeit kündigen, entweder sofort oder zu einem späteren Wunschtermin. Statt den ganzen Vertrag zu beenden, lassen sich auch einzelne Risiken oder Leistungen kündigen (Teilkündigung); der jeweils andere Vertragspartner darf dann innerhalb eines Monats den Gesamtvertrag kündigen. Verbessern sich die Bedingungen ausschließlich zum Vorteil des Versicherungsnehmers, gelten diese Neuerungen automatisch ab der nächsten Hauptfälligkeit – kostet die Erweiterung mehr, kann der Versicherungsnehmer kündigen, wenn er sie nicht möchte.
Häufige Fragen
Kann ich den Vertrag auch vor dem Ablauftermin kündigen?
Ja. Der Versicherungsnehmer kann den Vertrag jederzeit kündigen – mit Wirkung ab Zugang der Erklärung beim Versicherer oder zu einem von ihm gewünschten späteren Zeitpunkt, auch vor dem vereinbarten Ablauftermin.
Was passiert, wenn nur einzelne Leistungen gekündigt werden?
Beide Parteien können einzelne Risiken oder Leistungen kündigen, ohne dass der Gesamtvertrag endet. Wird eine Teilkündigung ausgesprochen, darf der andere Vertragspartner den Gesamtvertrag kündigen. Diese Kündigung muss spätestens einen Monat nach Zugang der Teilkündigung zugehen; der Gesamtvertrag endet dann zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Teilkündigung.
Was bringt mir die Innovationsgarantie?
Werden die vereinbarten Bedingungen und Klauseln ausschließlich zu Ihrem Vorteil geändert, gelten die neuen Bedingungen ab der nächsten Hauptfälligkeit automatisch auch für Ihren Vertrag. Über die neuen Leistungen werden Sie rechtzeitig zur Hauptfälligkeit informiert.
Muss ich einen Mehrbeitrag für erweiterte Leistungen akzeptieren?
Nein. Ist mit der Erweiterung des Versicherungsumfangs auch ein Mehrbeitrag verbunden, können Sie den Vertrag mit sofortiger Wirkung oder zu einem anderen von Ihnen bestimmten Zeitpunkt kündigen, sofern Sie die Leistungserweiterungen nicht wünschen.
Inhalte aus: Bedingungen Wohngebäudeversicherung NEO-M 2025