Wenn die Neodigital in der Wohngebäudeversicherung einen Schaden ersetzt, geht ein bestehender Ersatzanspruch des Versicherungsnehmers gegen einen Dritten insoweit auf den Versicherer über – nicht jedoch zum Nachteil des Versicherungsnehmers und grundsätzlich nicht gegenüber Personen in häuslicher Gemeinschaft, außer bei vorsätzlicher Schadenverursachung. Zugleich muss der Versicherungsnehmer seine Ersatzansprüche formgerecht und fristgerecht wahren und bei der Durchsetzung mitwirken.
Übergang von Ersatzansprüchen
Steht dem Versicherungsnehmer ein Ersatzanspruch gegen einen Dritten zu, geht dieser Anspruch auf den Versicherer über, soweit der Versicherer den Schaden ersetzt.
Der Übergang kann nicht zum Nachteil des Versicherungsnehmers geltend gemacht werden.
Richtet sich der Ersatzanspruch des Versicherungsnehmers gegen eine Person, mit der er bei Eintritt des Schadens in häuslicher Gemeinschaft lebt, kann der Übergang nicht geltend gemacht werden. Eine Ausnahme gilt, wenn diese Person den Schaden vorsätzlich verursacht hat.
Obliegenheiten zur Sicherung von Ersatzansprüchen
Der Versicherungsnehmer hat seinen Ersatzanspruch oder ein zur Sicherung dieses Anspruchs dienendes Recht zu wahren. Dabei sind die geltenden Form- und Fristvorschriften zu beachten. Nach dem Übergang des Ersatzanspruchs auf den Versicherer hat der Versicherungsnehmer bei dessen Durchsetzung durch den Versicherer mitzuwirken, soweit dies erforderlich ist.
Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit vorsätzlich, ist der Versicherer insoweit nicht zur Leistung verpflichtet, als er infolgedessen keinen Ersatz von dem Dritten erlangen kann.
Im Fall einer grob fahrlässigen Verletzung der Obliegenheit ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Die Beweislast für das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit trägt der Versicherungsnehmer.
Was bedeutet das konkret?
Ersetzt der Versicherer einen Schaden, kann er einen Ersatzanspruch, den der Versicherungsnehmer gegen einen Dritten hat, in diesem Umfang selbst geltend machen. Gegenüber Personen, die mit dem Versicherungsnehmer im gemeinsamen Haushalt leben, gilt dieser Übergang nur, wenn der Schaden vorsätzlich verursacht wurde. Der Versicherungsnehmer muss seine Ersatzansprüche form- und fristgerecht sichern und den Versicherer bei der Durchsetzung unterstützen; verletzt er diese Pflicht, kann dies die Leistung ganz oder teilweise mindern.
Häufige Fragen
Was passiert mit meinem Anspruch gegen einen Schadensverursacher, wenn der Versicherer zahlt?
Steht dem Versicherungsnehmer ein Ersatzanspruch gegen einen Dritten zu, geht dieser Anspruch auf den Versicherer über, soweit der Versicherer den Schaden ersetzt. Der Übergang darf nicht zum Nachteil des Versicherungsnehmers geltend gemacht werden.
Kann der Versicherer auch gegen Personen aus meinem Haushalt vorgehen?
Richtet sich der Ersatzanspruch gegen eine Person, mit der der Versicherungsnehmer bei Eintritt des Schadens in häuslicher Gemeinschaft lebt, kann der Übergang nicht geltend gemacht werden. Eine Ausnahme besteht nur, wenn diese Person den Schaden vorsätzlich verursacht hat.
Welche Pflichten habe ich zur Sicherung meiner Ersatzansprüche?
Der Versicherungsnehmer muss seinen Ersatzanspruch oder ein zu dessen Sicherung dienendes Recht unter Beachtung der geltenden Form- und Fristvorschriften wahren und nach Übergang des Anspruchs bei der Durchsetzung durch den Versicherer mitwirken, soweit erforderlich.
Welche Folgen hat es, wenn ich diese Obliegenheit verletze?
Bei vorsätzlicher Verletzung ist der Versicherer insoweit nicht zur Leistung verpflichtet, als er dadurch keinen Ersatz vom Dritten erlangen kann. Bei grob fahrlässiger Verletzung darf der Versicherer seine Leistung entsprechend der Schwere des Verschuldens kürzen; die Beweislast für das Nichtvorliegen grober Fahrlässigkeit trägt der Versicherungsnehmer.
Inhalte aus: Bedingungen Wohngebäudeversicherung NEO-M 2025