Bei der Wohngebäudeversicherung von Neodigital verzichtet der Versicherer auf den Einwand der grob fahrlässigen Herbeiführung des Versicherungsfalles, solange die Schadenhöhe 30.000 Euro nicht übersteigt. Als Schadenhöhe gilt die Entschädigung einschließlich Kosten. Der Verzicht entfällt jedoch, wenn der Versicherungsnehmer bestimmte gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Obliegenheiten grob fahrlässig verletzt hat.
Der Versicherer verzichtet auf den Einwand der grob fahrlässigen Herbeiführung des Versicherungsfalles, wenn die Schadenhöhe den Betrag von 30.000 Euro nicht übersteigt.
Die Schadenhöhe ist die Entschädigung einschließlich Kosten.
Dieser Verzicht gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Obliegenheiten grob fahrlässig verletzt hat.
Was bedeutet das konkret?
Wenn ein Schaden grob fahrlässig verursacht wurde, kürzt der Versicherer die Leistung normalerweise. Bei diesem Tarif verzichtet der Versicherer aber auf diesen Einwand, solange die Schadenhöhe 30.000 Euro nicht übersteigt. Diese Regelung greift jedoch nicht, wenn der Versicherungsnehmer bestimmte Obliegenheiten grob fahrlässig verletzt hat.
Häufige Fragen
Bis zu welchem Betrag verzichtet der Versicherer auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit?
Der Versicherer verzichtet auf den Einwand der grob fahrlässigen Herbeiführung des Versicherungsfalles, solange die Schadenhöhe 30.000 Euro nicht übersteigt.
Was zählt als Schadenhöhe im Sinne dieser Regelung?
Die Schadenhöhe ist die Entschädigung einschließlich Kosten.
Wann gilt der Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit nicht?
Der Verzicht gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Obliegenheiten grob fahrlässig verletzt hat.
Inhalte aus: Bedingungen Wohngebäudeversicherung NEO-M 2025