In der Wohngebäudeversicherung von Neodigital muss sich der Versicherungsnehmer die Kenntnis und das Verhalten seiner Repräsentanten zurechnen lassen. Das bedeutet, dass ihm das Wissen und die Handlungen von Personen, die für ihn als Repräsentanten auftreten, wie eigenes Verhalten angerechnet werden.
Der Versicherungsnehmer muss sich die Kenntnis und das Verhalten seiner Repräsentanten zurechnen lassen.
Was bedeutet das konkret?
Handelt eine Person als Repräsentant für den Versicherungsnehmer, so wird deren Wissen und Verhalten dem Versicherungsnehmer angerechnet. Er wird also so behandelt, als hätte er selbst dieses Wissen gehabt oder so gehandelt.
Häufige Fragen
Werden mir Handlungen anderer Personen im Rahmen der Versicherung angerechnet?
Ja, der Versicherungsnehmer muss sich die Kenntnis und das Verhalten seiner Repräsentanten zurechnen lassen.
Was wird mir als Versicherungsnehmer bei einem Repräsentanten zugerechnet?
Zugerechnet werden sowohl die Kenntnis als auch das Verhalten des Repräsentanten.
Inhalte aus: Bedingungen Wohngebäudeversicherung NEO-M 2025