Bei der Wohngebäudeversicherung der Neodigital muss der Versicherungsnehmer bei vereinbartem Lastschriftverfahren, Kreditkarte oder Zahlungsdiensten wie PayPal, Amazon Pay oder Google Pay zum Fälligkeitstermin für ausreichende Deckung sorgen; scheitert der Einzug ohne sein Verschulden, gilt die Zahlung nach einer Aufforderung in Textform noch als rechtzeitig, und bei selbst zu vertretenden Fehlversuchen darf der Versicherer das Mandat kündigen und Bearbeitungsgebühren berechnen.
Pflichten des Versicherungsnehmers
Ist zur Einziehung des Beitrags das Lastschriftverfahren vereinbart worden, muss der Versicherungsnehmer zum Zeitpunkt der Fälligkeit des Beitrags für eine ausreichende Deckung des Kontos sorgen.
Diese Pflicht gilt entsprechend, wenn die Zahlung des Beitrags über Kreditkarte oder einen anderen Zahlungsdienstleister (PayPal, Amazon Pay, Google Pay, etc.) vereinbart wurde.
Konnte der fällige Beitrag ohne Verschulden des Versicherungsnehmers vom Versicherer nicht eingezogen werden, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie unverzüglich nach einer in Textform (z. B. E-Mail) abgegebenen Zahlungsaufforderung des Versicherers erfolgt.
Fehlgeschlagener Einzugsversuch bei Lastschrift, Kreditkarte und anderen Zahlungsdienstleistern
Hat es der Versicherungsnehmer zu vertreten, dass ein oder mehrere Beiträge trotz wiederholtem Einziehungsversuch nicht eingezogen werden können, ist der Versicherer berechtigt, das SEPA-Lastschriftmandat bzw. die Vereinbarung über die Zahlung der Beiträge über eine Kreditkarte oder einen anderen Zahlungsdienstleister in Textform (z. B. E-Mail) zu kündigen.
Der Versicherer muss in der Kündigung darauf hinweisen, dass der Versicherungsnehmer verpflichtet ist, den ausstehenden Beitrag und zukünftige Beiträge selbst zu übermitteln.
Von Kreditinstituten, dem Kreditkartengeber oder dem sonstigen Zahlungsdienstleister erhobene Bearbeitungsgebühren für fehlgeschlagene Einzugsversuche können dem Versicherungsnehmer in Rechnung gestellt werden.
Was bedeutet das konkret?
Wer seine Beiträge per Lastschrift, Kreditkarte oder Zahlungsdienst wie PayPal, Amazon Pay oder Google Pay zahlt, muss dafür sorgen, dass zum Fälligkeitstermin genug Deckung vorhanden ist. Klappt der Einzug einmal ohne eigenes Verschulden nicht, gilt die Zahlung noch als rechtzeitig, wenn sie sofort nach einer Aufforderung in Textform erfolgt. Liegt das Scheitern jedoch am Versicherungsnehmer, kann der Versicherer das Zahlungsmandat kündigen, verlangt dann die selbstständige Überweisung der Beiträge und kann anfallende Bearbeitungsgebühren in Rechnung stellen.
Häufige Fragen
Was muss ich bei Zahlung per Lastschrift oder Zahlungsdienst beachten?
Sie müssen zum Zeitpunkt der Fälligkeit des Beitrags für eine ausreichende Deckung des Kontos sorgen. Diese Pflicht gilt auch bei Zahlung über Kreditkarte oder einen anderen Zahlungsdienstleister wie PayPal, Amazon Pay oder Google Pay.
Was passiert, wenn der Einzug ohne mein Verschulden scheitert?
Konnte der fällige Beitrag ohne Ihr Verschulden nicht eingezogen werden, gilt die Zahlung noch als rechtzeitig, wenn sie unverzüglich nach einer Zahlungsaufforderung des Versicherers in Textform (z. B. E-Mail) erfolgt.
Darf der Versicherer das Lastschriftmandat kündigen?
Ja. Wenn Sie es zu vertreten haben, dass ein oder mehrere Beiträge trotz wiederholtem Einziehungsversuch nicht eingezogen werden können, darf der Versicherer das SEPA-Lastschriftmandat bzw. die Vereinbarung über Kreditkarte oder anderen Zahlungsdienstleister in Textform kündigen.
Wer trägt die Gebühren für fehlgeschlagene Einzugsversuche?
Bearbeitungsgebühren, die von Kreditinstituten, dem Kreditkartengeber oder dem sonstigen Zahlungsdienstleister für fehlgeschlagene Einzugsversuche erhoben werden, können dem Versicherungsnehmer in Rechnung gestellt werden.
Inhalte aus: Bedingungen Wohngebäudeversicherung NEO-M 2025