Bei der Wohngebäudeversicherung von Neodigital sind über den Grundschutz hinaus auch Nutzwärmeschäden abgedeckt: Brandschäden, die entstehen, weil versicherte Sachen einem Nutzfeuer ausgesetzt werden. Zusätzlich greift der Schutz bei Explosionsschäden durch Blindgänger aus beendeten Kriegen sowie bei Seng- und Schmorschäden, selbst wenn diese nicht durch ein sonst versichertes Ereignis verursacht wurden.
Nutzwärmeschäden
Ergänzend zum Grundschutz sind auch Brandschäden mitversichert, die an versicherten Sachen dadurch entstehen, dass sie einem Nutzfeuer ausgesetzt werden.
Dies gilt auch für Sachen, in denen oder durch die Nutzfeuer oder Wärme erzeugt, vermittelt oder weitergeleitet wird.
Explosion durch Blindgänger
Ergänzend zum Grundschutz und abweichend von den allgemeinen Regelungen sind Explosionsschäden durch Kampfmittel aus beendeten Kriegen (Blindgänger) mitversichert.
Seng- und Schmorschäden
Ergänzend zum Grundschutz leistet der Versicherer bei Seng- und Schmorschäden. Dies gilt auch dann, wenn diese Schäden nicht durch ein sonst versichertes Ereignis entstanden sind.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz gegen Feuer wird um mehrere Fälle erweitert. Versichert sind Brandschäden, die entstehen, wenn versicherte Sachen einem Nutzfeuer ausgesetzt werden – auch bei Sachen, die selbst Wärme oder Nutzfeuer erzeugen oder weiterleiten. Außerdem sind Explosionsschäden durch Blindgänger aus beendeten Kriegen abgedeckt. Auch Seng- und Schmorschäden sind versichert, selbst wenn sie nicht auf ein sonst versichertes Ereignis zurückgehen.
Häufige Fragen
Sind Schäden durch ein Nutzfeuer mitversichert?
Ja. Brandschäden, die an versicherten Sachen entstehen, weil sie einem Nutzfeuer ausgesetzt werden, sind mitversichert. Das gilt auch für Sachen, in denen oder durch die Nutzfeuer oder Wärme erzeugt, vermittelt oder weitergeleitet wird.
Zahlt die Versicherung bei einer Explosion durch einen Blindgänger?
Ja. Explosionsschäden durch Kampfmittel aus beendeten Kriegen, also durch Blindgänger, sind mitversichert.
Sind Seng- und Schmorschäden auch ohne vorheriges Brandereignis versichert?
Ja. Der Versicherer leistet bei Seng- und Schmorschäden auch dann, wenn diese nicht durch ein sonst versichertes Ereignis entstanden sind.
Inhalte aus: Bedingungen Wohngebäudeversicherung NEO-M 2025