Bei der Wohngebäudeversicherung von Neodigital sind unter anderem Schäden durch Brand, Blitzschlag, Überspannung durch Blitz sowie Explosion und Verpuffung abgedeckt – ebenso Implosion, Anprall oder Absturz von Luftfahrzeugen, Fahrzeuganprall, Seng-, Rauch- und Rußschäden. Der Abschnitt legt fest, wann ein Feuer als Brand gilt, welche Voraussetzungen eine Explosion erfüllen muss und welche Schäden ausgeschlossen sind, etwa durch Erdbeben oder allmähliche Rauch- und Rußeinwirkung.
Brand
Brand ist ein Feuer, das ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und das sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag.
Versichert sind auch Schäden durch einen Brand, der aus einem Nutzfeuer entstanden ist.
Blitzschlag
Blitzschlag ist der unmittelbare Übergang eines Blitzes auf Sachen.
Überspannung durch Blitz
Überspannung durch Blitz ist ein Schaden, der an versicherten elektrischen Einrichtungen und Geräten entsteht. Ursache ist Überspannung, Überstrom oder Kurzschluss infolge eines Blitzes oder durch sonstige atmosphärisch bedingte Elektrizität.
Explosion, Verpuffung
Explosion und Verpuffung sind plötzlich verlaufende Kraftäußerungen, die auf dem Ausdehnungsbestreben von Gasen oder Dämpfen beruhen. Der Unterschied zwischen Explosion und Verpuffung liegt in der Intensität der Kraftäußerung.
Die Explosion eines Behälters (Kessel, Rohrleitung usw.) liegt nur unter besonderen Voraussetzungen vor. Die Wandung muss in einem solchen Umfang zerrissen werden, dass ein plötzlicher Ausgleich des Druckunterschieds innerhalb und außerhalb des Behälters stattfindet. Wird im Innern eines Behälters eine Explosion durch chemische Reaktion hervorgerufen, so ist ein Zerreißen seiner Wandung nicht erforderlich.
Implosion
Implosion ist ein plötzlicher, unvorhersehbarer Zusammenfall eines Hohlkörpers durch äußeren Überdruck infolge eines inneren Unterdrucks.
Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs, seiner Teile oder Ladung
Versichert ist der Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs. Gleiches gilt für den Anprall oder Absturz seiner Teile oder seiner Ladung.
Fahrzeuganprall durch Straßen-, Schienen- oder Wasserfahrzeuge
Versichert ist der Anprall von Straßen-, Schienen- oder Wasserfahrzeugen an versicherten Sachen. Das gilt auch für den Anprall ihrer Teile oder ihrer Ladung.
Nicht versichert sind Schäden, die durch Straßen- oder Wasserfahrzeuge entstehen, deren Halter oder Lenker der Versicherungsnehmer ist.
Nicht versichert sind Schäden an Fahrzeugen und Straßen.
Sengschäden
Versichert sind Sengschäden, die aus einem der oben genannten Ereignisse (Brand, Blitzschlag, Überspannung durch Blitz, Explosion und Verpuffung, Implosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs sowie Fahrzeuganprall) entstanden sind.
Rauch- und Rußschäden
Versichert sind Rauch- und Rußschäden, die aus einem der oben genannten Ereignisse einschließlich der Sengschäden entstanden sind.
Darüber hinaus sind Schäden versichert, die dadurch entstehen, dass Rauch und Ruß versicherte Sachen unmittelbar beschädigt oder zerstört. Voraussetzung ist, dass der Rauch und Ruß plötzlich bestimmungswidrig aus Feuerungs-, Heizungs-, Koch- oder Trocknungsanlagen auf dem Versicherungsgrundstück austritt.
Nicht versichert sind Schäden, die dadurch entstehen, dass Rauch und Ruß allmählich einwirken (z. B. Fogging).
Nicht versicherte Schäden
Nicht versichert sind:
- Schäden durch Erdbeben. Das gilt ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen.
- Schäden an Verbrennungsmotoren durch die im Verbrennungsraum der Maschine auftretenden Explosionen.
- Schäden, die an Schaltorganen von elektrischen Schaltern durch den in ihnen auftretenden Gasdruck entstehen.
Versicherungsschutz besteht aber, wenn diese Schäden Folge eines versicherten Brandes sind.
Was bedeutet das konkret?
Der Abschnitt erklärt, welche Ereignisse als Brand, Blitzschlag, Überspannung durch Blitz und Explosion gelten und welche weiteren Gefahren wie Implosion, Luftfahrzeug- und Fahrzeuganprall sowie Seng-, Rauch- und Rußschäden abgesichert sind. Für jede Gefahr wird genau festgelegt, unter welchen Voraussetzungen ein Schaden als versichert gilt. Zugleich nennt der Abschnitt bestimmte Ausschlüsse, etwa Schäden durch Erdbeben, durch selbst gesteuerte Fahrzeuge oder durch allmähliche Rauch- und Rußeinwirkung.
Häufige Fragen
Wann gilt ein Feuer als versicherter Brand?
Ein Brand liegt vor, wenn ein Feuer ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und sich aus eigener Kraft ausbreiten kann. Auch Schäden durch einen Brand, der aus einem Nutzfeuer entstanden ist, sind versichert.
Sind Schäden durch ein Fahrzeug versichert, das ich selbst fahre?
Nein. Schäden durch Straßen- oder Wasserfahrzeuge, deren Halter oder Lenker der Versicherungsnehmer ist, sind nicht versichert. Ebenfalls nicht versichert sind Schäden an Fahrzeugen und Straßen.
Sind Rauch- und Rußschäden immer abgedeckt?
Versichert sind Rauch- und Rußschäden aus den genannten Ereignissen sowie Schäden durch plötzlich bestimmungswidrig austretenden Rauch und Ruß aus Feuerungs-, Heizungs-, Koch- oder Trocknungsanlagen auf dem Versicherungsgrundstück. Nicht versichert sind Schäden durch allmähliche Einwirkung, zum Beispiel Fogging.
Zahlt die Versicherung bei Erdbebenschäden?
Nein. Schäden durch Erdbeben sind nicht versichert, und zwar ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen.
Inhalte aus: Bedingungen Wohngebäudeversicherung NEO-M 2025