Wer eine Wohngebäudeversicherung bei Neodigital abgeschlossen hat, muss bestimmte Sicherheitsvorschriften einhalten: versicherte Sachen in ordnungsgemäßem Zustand halten, ungenutzte Gebäude kontrollieren, in der kalten Jahreszeit heizen sowie Rückstausicherungen und Abflussleitungen instand halten – sonst drohen Kündigung und Leistungskürzung.
Sicherheitsvorschriften
Als vertraglich vereinbarte, zusätzliche Obliegenheiten gelten die folgenden Sicherheitsvorschriften:
- Versicherte Sachen sind stets in ordnungsgemäßem Zustand zu erhalten. Das gilt insbesondere für wasserführende Anlagen und Einrichtungen, Dächer und außen angebrachte Sachen. Mängel oder Schäden an diesen Sachen müssen unverzüglich beseitigt werden.
- Nicht genutzte Gebäude oder Gebäudeteile müssen zu jeder Jahreszeit genügend häufig kontrolliert werden. Außerdem sind dort alle wasserführenden Anlagen und Einrichtungen abzusperren, zu entleeren und entleert zu halten.
- In der kalten Jahreszeit müssen alle Gebäude und Gebäudeteile beheizt werden. Dies ist genügend häufig zu kontrollieren. Alternativ sind dort alle wasserführenden Anlagen und Einrichtungen abzusperren, zu entleeren und entleert zu halten.
Zur Vermeidung von Überschwemmungs- bzw. Rückstauschäden gilt:
- Bei rückstaugefährdeten Räumen müssen Rückstausicherungen funktionsbereit gehalten werden.
- Die Abflussleitungen auf dem Versicherungsgrundstück müssen frei gehalten werden.
Folgen einer Obliegenheitsverletzung
Verletzt der Versicherungsnehmer eine der genannten Obliegenheiten, gilt unter den festgelegten Voraussetzungen folgendes: Der Versicherer ist berechtigt zu kündigen. Außerdem kann er ganz oder teilweise leistungsfrei sein.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsnehmer muss sein Gebäude in gutem Zustand halten und dafür sorgen, dass keine vermeidbaren Wasser- oder Rückstauschäden entstehen. Dazu gehört, ungenutzte Gebäude zu kontrollieren, in der kalten Jahreszeit zu heizen oder die Wasserleitungen zu entleeren sowie Rückstausicherungen und Abflüsse funktionsfähig zu halten. Werden diese Pflichten verletzt, kann der Versicherer den Vertrag kündigen und im Schadenfall ganz oder teilweise die Leistung verweigern.
Häufige Fragen
Was muss ich als Versicherungsnehmer für die Wohngebäudeversicherung an Wartung erfüllen?
Versicherte Sachen sind stets in ordnungsgemäßem Zustand zu halten, insbesondere wasserführende Anlagen und Einrichtungen, Dächer und außen angebrachte Sachen. Mängel oder Schäden müssen unverzüglich beseitigt werden.
Was gilt für Gebäude, die nicht genutzt werden?
Nicht genutzte Gebäude oder Gebäudeteile müssen zu jeder Jahreszeit genügend häufig kontrolliert werden. Zudem sind alle wasserführenden Anlagen und Einrichtungen abzusperren, zu entleeren und entleert zu halten.
Was ist in der kalten Jahreszeit zu beachten?
In der kalten Jahreszeit müssen alle Gebäude und Gebäudeteile beheizt und genügend häufig kontrolliert werden. Alternativ sind alle wasserführenden Anlagen und Einrichtungen abzusperren, zu entleeren und entleert zu halten.
Welche Folgen hat es, wenn ich diese Sicherheitsvorschriften nicht einhalte?
Bei einer Obliegenheitsverletzung ist der Versicherer unter den festgelegten Voraussetzungen berechtigt zu kündigen und kann außerdem ganz oder teilweise leistungsfrei sein.
Inhalte aus: Bedingungen Wohngebäudeversicherung NEO-M 2025