Bei der Wohngebäudeversicherung von Neodigital sind die im Versicherungsschein bezeichneten Gebäude versichert – ebenso wie deren Gebäudebestandteile und Gebäudezubehör. Zusätzlich zählen unmittelbar an das Gebäude anschließende Terrassen auf dem Versicherungsgrundstück sowie weitere Grundstücksbestandteile zu den versicherten Sachen.
Versicherte Sachen sind:
- die im Versicherungsschein bezeichneten Gebäude,
- deren Gebäudebestandteile,
- deren Gebäudezubehör,
- Terrassen auf dem Versicherungsgrundstück, die unmittelbar an das Gebäude anschließen,
- Weitere Grundstücksbestandteile.
Was bedeutet das konkret?
Versichert sind die Gebäude, die im Versicherungsschein genannt sind, zusammen mit ihren Bestandteilen und ihrem Zubehör. Auch Terrassen gehören dazu, wenn sie auf dem Versicherungsgrundstück liegen und direkt an das Gebäude anschließen. Ebenso sind weitere Grundstücksbestandteile eingeschlossen.
Häufige Fragen
Welche Gebäude sind mitversichert?
Versichert sind die im Versicherungsschein bezeichneten Gebäude, deren Gebäudebestandteile und deren Gebäudezubehör.
Sind Terrassen ebenfalls versichert?
Ja, Terrassen sind versichert, wenn sie sich auf dem Versicherungsgrundstück befinden und unmittelbar an das Gebäude anschließen.
Gehören weitere Grundstücksbestandteile zum Versicherungsschutz?
Ja, auch weitere Grundstücksbestandteile zählen zu den versicherten Sachen.
Inhalte aus: Bedingungen Wohngebäudeversicherung NEO-M 2025