In der Wohngebäudeversicherung von Neodigital zählen zu den versicherten Sachen mit dem Erdboden verbundene Bauwerke zu Wohnzwecken, fest eingefügte Gebäudebestandteile wie maßgefertigte Einbauküchen, bewegliches Gebäudezubehör inklusive Balkonkraftwerken, Terrassen sowie ausgewählte weitere Grundstücksbestandteile wie Garagen, Carports, Gartenhäuser oder Wärmepumpen. Photovoltaikanlagen, bestimmte vom Mieter eingefügte Sachen und elektronisch gespeicherte Daten sind dagegen nicht ohne Weiteres mitversichert.
Gebäude
Gebäude sind mit dem Erdboden verbundene Bauwerke. Sie müssen gegen äußere Einflüsse schützen können und im Sinne dieser Versicherungsbedingungen für die überwiegende Nutzung zu Wohnzwecken bestimmt sein.
Gebäudebestandteile
Gebäudebestandteile sind in ein Gebäude eingefügte Sachen, die durch ihre feste Verbindung mit dem Gebäude ihre Selbständigkeit verloren haben.
Dazu gehören auch Einbaumöbel bzw. Einbauküchen, die individuell für das Gebäude gefertigt und mit einem großen Einbauaufwand an das Gebäude angepasst sind.
Nicht dazu gehören Anbaumöbel oder Anbauküchen, die serienmäßig vorgefertigt sind.
Gebäudezubehör
Gebäudezubehör sind bewegliche Sachen, die sich im Gebäude befinden oder außen am Gebäude angebracht sind. Sie müssen der Instandhaltung bzw. überwiegenden Zweckbestimmung des versicherten Gebäudes dienen.
Als Gebäudezubehör gelten auch:
- Müllboxen
- Klingel- und Briefkastenanlagen
- Balkonkraftwerke (sogenannte Steckersolaranlagen, steckerfertige Mini-PV-Anlagen) auf dem Versicherungsgrundstück
Der Ausschluss für Photovoltaikanlagen gilt nicht für Balkonkraftwerke.
Terrassen
Terrassen sind befestigte Flächen, die für den Aufenthalt im Freien vorgesehen sind.
Weitere Grundstücksbestandteile
Als weitere Grundstücksbestandteile gelten ausschließlich folgende fest mit dem Grund und Boden des Versicherungsgrundstücks verbundene Sachen:
- Garagen und/oder Carports bis maximal 4 Stellplätze
- Gewächs- und Gartenhäuser bis 25 qm Grundfläche
- Grundstückseinfriedungen (auch Hecken)
- Hof- und Gehwegbefestigungen
- Hundehütten
- Masten- und Freileitungen
- Wege- und Gartenbeleuchtungen
- Schwimmbad auf dem Versicherungsgrundstück
- Wärmepumpen
Nicht versicherte Sachen
Nicht versichert sind:
- Photovoltaikanlagen sowie deren zugehörige Installationen (zum Beispiel Solarmodule, Montagerahmen, Befestigungselemente, Mess-, Steuer- und Regeltechnik, Wechselrichter und Verkabelung).
- Alle in das Gebäude nachträglich eingefügten Sachen, die ein Mieter oder ein Wohnungseigentümer auf seine Kosten beschafft oder übernommen hat und für die er die Gefahr trägt.
- Elektronisch gespeicherte Daten und Programme.
Werden Sachen dagegen nur ausgetauscht, sind die neu eingefügten Sachen versichert.
Eine anderweitige Vereinbarung über die Gefahrtragung ist vom Versicherungsnehmer nachzuweisen.
Kosten für die Wiederherstellung von elektronisch gespeicherten Daten und Programmen sind nur versichert, soweit dies zusätzlich im Versicherungsvertrag vereinbart ist.
Zusätzlich versicherbar
Abweichend von der Regelung zu den nicht versicherten Sachen können nachträglich eingefügte Sachen des Mieters oder Wohnungseigentümers mitversichert werden, wenn er sie auf seine Kosten beschafft oder übernommen hat und er für diese die Gefahr trägt.
Was bedeutet das konkret?
Dieser Abschnitt legt fest, welche baulichen Sachen zum versicherten Umfang gehören: das Wohngebäude selbst, fest eingefügte Bestandteile wie maßgefertigte Einbauküchen, bewegliches Zubehör einschließlich Balkonkraftwerken, Terrassen sowie eine abschließend aufgezählte Liste weiterer Grundstücksbestandteile. Zugleich wird beschrieben, was nicht versichert ist – etwa Photovoltaikanlagen, bestimmte vom Mieter oder Wohnungseigentümer selbst eingebrachte Sachen und elektronisch gespeicherte Daten. Manches lässt sich jedoch zusätzlich einschließen, und ausgetauschte Sachen bleiben versichert.
Häufige Fragen
Sind Balkonkraftwerke in der Wohngebäudeversicherung mitversichert?
Ja. Balkonkraftwerke – also Steckersolaranlagen bzw. steckerfertige Mini-PV-Anlagen auf dem Versicherungsgrundstück – gelten als Gebäudezubehör. Der Ausschluss für Photovoltaikanlagen gilt für sie ausdrücklich nicht.
Zählt meine Einbauküche zu den versicherten Gebäudebestandteilen?
Eine Einbauküche gehört dazu, wenn sie individuell für das Gebäude gefertigt und mit großem Einbauaufwand an das Gebäude angepasst ist. Serienmäßig vorgefertigte Anbauküchen zählen nicht dazu.
Sind Photovoltaikanlagen versichert?
Nein, Photovoltaikanlagen und ihre zugehörigen Installationen wie Solarmodule, Montagerahmen, Wechselrichter und Verkabelung sind nicht versichert. Ausgenommen von diesem Ausschluss sind lediglich Balkonkraftwerke.
Was gilt für Sachen, die ein Mieter selbst eingebaut hat?
Nachträglich eingefügte Sachen, die ein Mieter oder Wohnungseigentümer auf eigene Kosten beschafft oder übernommen hat und für die er die Gefahr trägt, sind grundsätzlich nicht versichert. Sie können jedoch zusätzlich mitversichert werden. Werden Sachen nur ausgetauscht, sind die neu eingefügten Sachen versichert.
Inhalte aus: Bedingungen Wohngebäudeversicherung NEO-M 2025