Wie lange läuft eine Wohngebäudeversicherung der Neodigital und wann endet sie? Der Vertrag gilt für den im Versicherungsschein genannten Zeitraum und verlängert sich bei einer Laufzeit von mindestens einem Jahr automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, sofern keine Kündigung mindestens drei Monate vor Ablauf zugeht. Für kürzere Laufzeiten, mehrjährige Verträge und den Wegfall des versicherten Interesses gelten eigene Regelungen.
Vertragsdauer
Der Vertrag ist für den Zeitraum abgeschlossen, der im Versicherungsschein angegeben ist.
Stillschweigende Verlängerung
Beträgt die Vertragsdauer mindestens ein Jahr, verlängert sich der Vertrag um jeweils ein weiteres Jahr.
Der Vertrag verlängert sich nicht, wenn einer der Vertragsparteien spätestens drei Monate vor dem Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit eine Kündigung zugegangen ist.
Vertragsdauer von weniger als einem Jahr
Beträgt die Vertragsdauer weniger als ein Jahr, endet der Vertrag zum vereinbarten Zeitpunkt. Eine Kündigung ist dafür nicht erforderlich.
Kündigung bei mehrjährigen Verträgen
Beträgt die Vertragsdauer mehr als drei Jahre, kann der Versicherungsnehmer den Vertrag zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes darauf folgenden Jahres kündigen.
Die Kündigung muss dem Versicherer spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Jahres zugegangen sein.
Wegfall des versicherten Interesses
Fällt ein versichertes Interesse nach dem Beginn der Versicherung vollständig und dauerhaft weg, endet der Vertrag bezüglich dieses Interesses. Maßgeblich ist der Zeitpunkt, zu dem der Versicherer vom Wegfall des Interesses Kenntnis erlangt.
Was bedeutet das konkret?
Die Vertragsdauer richtet sich nach dem Versicherungsschein. Läuft der Vertrag mindestens ein Jahr, verlängert er sich automatisch um jeweils ein Jahr, sofern niemand rechtzeitig kündigt – die Kündigung muss spätestens drei Monate vor Ablauf vorliegen. Kürzere Verträge enden von selbst, mehrjährige Verträge lassen sich ab dem dritten Jahr kündigen. Entfällt das versicherte Interesse dauerhaft, endet der Vertrag insoweit ab Kenntnis des Versicherers.
Häufige Fragen
Verlängert sich mein Wohngebäudevertrag automatisch?
Ja. Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr, sofern nicht spätestens drei Monate vor Ablauf eine Kündigung einer der Vertragsparteien zugegangen ist.
Bis wann muss ich kündigen, damit sich der Vertrag nicht verlängert?
Die Kündigung muss spätestens drei Monate vor dem Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit zugegangen sein.
Muss ich einen Vertrag mit weniger als einem Jahr Laufzeit kündigen?
Nein. Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Kann ich einen mehrjährigen Vertrag vorzeitig kündigen?
Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren kann der Versicherungsnehmer den Vertrag zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes darauf folgenden Jahres kündigen. Die Kündigung muss spätestens drei Monate vor Ablauf des jeweiligen Jahres beim Versicherer eingehen.
Inhalte aus: Bedingungen Wohngebäudeversicherung NEO-M 2025