Bei der Wohngebäudeversicherung von Neodigital können die Beiträge je nach Vereinbarung laufend monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich sowie als Einmalbeitrag im Voraus gezahlt werden. Die Versicherungsperiode umfasst grundsätzlich ein Jahr – auch bei längerer Vertragsdauer –, während sie bei einer kürzeren Vertragsdauer dieser entspricht.
Beitragszahlung
Je nach Vereinbarung werden die Beiträge im Voraus gezahlt. Dafür gibt es folgende Möglichkeiten:
- als laufende Zahlungen monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich
- als Einmalbeitrag
Versicherungsperiode
Die Versicherungsperiode beträgt ein Jahr. Das gilt auch dann, wenn die vereinbarte Vertragsdauer länger als ein Jahr ist.
Ist die vereinbarte Vertragsdauer kürzer als ein Jahr, so entspricht die Versicherungsperiode der Vertragsdauer.
Was bedeutet das konkret?
Der Beitrag kann je nach Absprache in laufenden Zahlungen (monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich) oder auf einmal gezahlt werden, jeweils im Voraus. Die Versicherungsperiode dauert in der Regel ein Jahr, selbst wenn der Vertrag insgesamt länger läuft. Nur wenn der Vertrag kürzer als ein Jahr abgeschlossen ist, richtet sich die Versicherungsperiode nach dieser kürzeren Vertragsdauer.
Häufige Fragen
In welchen Abständen kann ich meinen Beitrag zahlen?
Je nach Vereinbarung sind laufende Zahlungen monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich möglich – oder ein Einmalbeitrag. Die Zahlung erfolgt jeweils im Voraus.
Wie lang ist die Versicherungsperiode?
Die Versicherungsperiode beträgt ein Jahr. Das gilt auch, wenn die vereinbarte Vertragsdauer länger als ein Jahr ist.
Was gilt bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr?
Ist die vereinbarte Vertragsdauer kürzer als ein Jahr, entspricht die Versicherungsperiode der Vertragsdauer.
Inhalte aus: Bedingungen Wohngebäudeversicherung NEO-M 2025