Wird ein mit der Neodigital Wohngebäudeversicherung versichertes Gebäude verkauft, tritt der Erwerber zum Zeitpunkt des Eigentumsübergangs – bei Immobilien mit dem Grundbucheintrag – automatisch in den bestehenden Versicherungsvertrag ein und übernimmt dessen Rechte und Pflichten. Veräußerer und Erwerber haften für den Beitrag der laufenden Versicherungsperiode als Gesamtschuldner, beide Seiten haben besondere Kündigungsrechte, und die Veräußerung muss dem Versicherer unverzüglich in Textform angezeigt werden, sonst kann die Leistungspflicht entfallen.
Rechtsverhältnisse nach Eigentumsübergang
Veräußert der Versicherungsnehmer die versicherte Sache, tritt der Erwerber an dessen Stelle in den Versicherungsvertrag ein. Dies geschieht zum Zeitpunkt des Eigentumsübergangs. Bei Immobilien erfolgt dieser zum Datum des Grundbucheintrags.
Ab diesem Zeitpunkt übernimmt der Erwerber die Rechte und Pflichten des Versicherungsnehmers aus dem Versicherungsverhältnis.
Der Veräußerer und der Erwerber haften für den Beitrag als Gesamtschuldner. Das gilt für den Beitrag der Versicherungsperiode, in welcher der Eigentumsübergang erfolgt.
Der Versicherer muss den Eintritt des Erwerbers in den Versicherungsvertrag erst gegen sich gelten lassen, wenn er hiervon Kenntnis erlangt.
Kündigungsrechte
Der Versicherer ist berechtigt, gegenüber dem Erwerber den Versicherungsvertrag zu kündigen. Dabei muss er eine Frist von einem Monat einhalten. Dieses Kündigungsrecht erlischt, wenn der Versicherer es nicht innerhalb eines Monats ab der Kenntnis von der Veräußerung ausübt.
Der Erwerber ist berechtigt, den Versicherungsvertrag in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) zu kündigen. Er kann dies tun:
- mit sofortiger Wirkung oder
- mit Wirkung zum Ende der laufenden Versicherungsperiode.
Das Kündigungsrecht des Erwerbers erlischt, wenn er es nicht innerhalb eines Monats nach dem Erwerb ausübt. Fehlt dem Erwerber die Kenntnis, dass eine Versicherung besteht, erlischt das Kündigungsrecht einen Monat nachdem er die Kenntnis erlangt hat.
Wird nach diesen Regelungen gekündigt, haftet der Veräußerer allein für die Zahlung des Beitrags.
Anzeigepflichten
Die Veräußerung ist dem Versicherer vom Veräußerer oder Erwerber unverzüglich in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) anzuzeigen.
Ist die Anzeige unterblieben, ist der Versicherer nicht verpflichtet, im Versicherungsfall zu leisten. Dies gilt nur, wenn beide der folgenden Voraussetzungen vorliegen:
- Der Versicherungsfall ist später als einen Monat nach dem Zeitpunkt eingetreten, zu dem die Anzeige hätte zugehen müssen.
- Der Versicherer weist nach, dass er den bestehenden Vertrag mit dem Erwerber nicht geschlossen hätte.
Abweichend davon ist der Versicherer in folgenden Fällen dennoch verpflichtet zu leisten:
- Ihm war die Veräußerung zu dem Zeitpunkt bekannt, zu dem ihm die Anzeige hätte zugehen müssen.
- Zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls war die Frist für die Kündigung des Versicherers bereits abgelaufen, und er hatte nicht gekündigt.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie ein versichertes Gebäude verkaufen, geht der Versicherungsvertrag automatisch auf den Käufer über – bei Immobilien mit dem Eintrag ins Grundbuch. Danach hat der Käufer die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag, während Verkäufer und Käufer für den Beitrag der laufenden Periode gemeinsam einstehen. Sowohl der Versicherer als auch der Erwerber können den Vertrag innerhalb bestimmter Fristen kündigen. Wichtig ist, die Veräußerung dem Versicherer unverzüglich in Textform zu melden, weil sonst unter bestimmten Umständen die Leistung entfallen kann.
Häufige Fragen
Was passiert mit der Versicherung, wenn ich mein Gebäude verkaufe?
Der Erwerber tritt zum Zeitpunkt des Eigentumsübergangs an Ihre Stelle in den Versicherungsvertrag ein. Bei Immobilien ist dafür das Datum des Grundbucheintrags maßgeblich. Ab diesem Zeitpunkt übernimmt der Erwerber die Rechte und Pflichten aus dem Versicherungsverhältnis.
Kann der Käufer den übernommenen Vertrag kündigen?
Ja. Der Erwerber kann in Textform mit sofortiger Wirkung oder zum Ende der laufenden Versicherungsperiode kündigen. Das Recht erlischt einen Monat nach dem Erwerb; kannte er die Versicherung nicht, erlischt es einen Monat nach Kenntnisnahme.
Muss der Verkauf dem Versicherer gemeldet werden?
Ja, die Veräußerung ist dem Versicherer von Veräußerer oder Erwerber unverzüglich in Textform anzuzeigen, etwa per E-Mail, Telefax oder Brief.
Was droht, wenn die Veräußerung nicht angezeigt wird?
Dann muss der Versicherer im Versicherungsfall nicht leisten – aber nur, wenn beide Bedingungen zutreffen: Der Versicherungsfall trat später als einen Monat nach dem Zeitpunkt ein, zu dem die Anzeige hätte zugehen müssen, und der Versicherer weist nach, dass er den Vertrag mit dem Erwerber nicht geschlossen hätte.
Inhalte aus: Bedingungen Wohngebäudeversicherung NEO-M 2025