Wer bei der Neodigital eine Wohngebäudeversicherung hat und einen Sachschaden meldet, dessen genauer Eintrittszeitpunkt zwischen aktuellem Vertrag und einer unmittelbar davor bestehenden Vorversicherung unklar ist, muss keine Ablehnung wegen fehlendem Zuständigkeitsnachweis befürchten. Können sich Neodigital und Vorversicherer nicht auf die Zuständigkeit einigen, tritt Neodigital unter bestimmten Voraussetzungen in Vorleistung – vorausgesetzt, der Versicherungsnehmer hilft bei der Klärung und tritt seine Ansprüche gegen den Vorversicherer ab.
Ist bei der Schadenmeldung unklar, ob ein Sachschaden während der Gültigkeit dieser Versicherung eingetreten ist oder in die Gültigkeit einer unmittelbar davor bestandenen Vorversicherung fällt, wird die Schadenbearbeitung nicht wegen des fehlenden Nachweises der Zuständigkeit abgelehnt.
Können wir uns mit dem Vorversicherer nicht einigen, welche Gesellschaft für den Schaden zuständig ist, treten wir im Rahmen des mit uns vereinbarten Versicherungsschutzes in Vorleistung. Das gilt, sofern und soweit die Leistung auch im Falle einer unverändert fortgeführten Vorversicherung erbracht worden wäre.
Voraussetzung dafür ist:
- Der Versicherungsnehmer unterstützt uns soweit wie möglich bei der Klärung des Sachverhaltes.
- Der Versicherungsnehmer tritt seine diesbezüglichen Ansprüche gegen den Vorversicherer an uns ab.
Lässt sich im Rahmen der Ermittlungen der Zeitpunkt des Schadeneintritts klar feststellen, ist der Versicherer leistungspflichtig, in dessen Vertragslaufzeit der Schadeneintritt fällt.
Was bedeutet das konkret?
Wenn nicht klar ist, ob ein Schaden noch in die Zeit der Vorversicherung oder schon in die Zeit des aktuellen Vertrags fällt, wird die Bearbeitung nicht allein wegen dieser Unklarheit verweigert. Einigen sich die beiden Versicherer nicht über die Zuständigkeit, zahlt Neodigital zunächst im Umfang des vereinbarten Versicherungsschutzes vor – aber nur, wenn die Leistung auch bei einer weitergeführten Vorversicherung fällig gewesen wäre. Dafür muss der Versicherungsnehmer bei der Klärung mithelfen und seine Ansprüche gegen den Vorversicherer abtreten. Steht der Zeitpunkt des Schadens eindeutig fest, zahlt der Versicherer, in dessen Laufzeit der Schaden fällt.
Häufige Fragen
Wird mein Schaden abgelehnt, wenn nicht klar ist, welcher Versicherer zuständig ist?
Nein. Ist bei der Schadenmeldung unklar, ob der Sachschaden in die Zeit dieser Versicherung oder in die einer unmittelbar davor bestandenen Vorversicherung fällt, wird die Schadenbearbeitung nicht wegen des fehlenden Nachweises der Zuständigkeit abgelehnt.
Was passiert, wenn sich Neodigital und der Vorversicherer nicht über die Zuständigkeit einigen?
Dann tritt Neodigital im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes in Vorleistung, sofern und soweit die Leistung auch bei einer unverändert fortgeführten Vorversicherung erbracht worden wäre.
Welche Voraussetzungen muss ich als Versicherungsnehmer für die Vorleistung erfüllen?
Sie müssen bei der Klärung des Sachverhaltes soweit wie möglich unterstützen und Ihre diesbezüglichen Ansprüche gegen den Vorversicherer an uns abtreten.
Wer zahlt, wenn der Zeitpunkt des Schadens eindeutig feststeht?
Lässt sich der Zeitpunkt des Schadeneintritts im Rahmen der Ermittlungen klar feststellen, ist der Versicherer leistungspflichtig, in dessen Vertragslaufzeit der Schadeneintritt fällt.
Inhalte aus: Bedingungen Wohngebäudeversicherung NEO-M 2025