Bei der Wohngebäudeversicherung von Neodigital ist der Versicherungsort das Versicherungsgrundstück – also das Flurstück oder die Flurstücke, auf dem das versicherte Gebäude steht. Stehen mehrere Gebäude auf einem Flurstück, zählt nur der Teil als Versicherungsort, der durch Einfriedung oder andere Abgrenzung ausschließlich zum versicherten Gebäude gehört.
Der Versicherungsort ist das Versicherungsgrundstück.
Das Versicherungsgrundstück ist das Flurstück beziehungsweise sind die Flurstücke, auf dem das versicherte Gebäude steht.
Stehen auf einem Flurstück mehrere Gebäude, gilt Folgendes: Versicherungsort ist derjenige Teil des Flurstücks, der durch Einfriedung oder anderweitige Abgrenzung ausschließlich zu dem oder den versicherten Gebäude(n) gehört.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsort ist das Grundstück, auf dem das versicherte Gebäude steht – konkret das jeweilige Flurstück oder mehrere Flurstücke. Befinden sich auf einem Flurstück mehrere Gebäude, gehört nur der Bereich zum Versicherungsort, der durch eine Einfriedung oder eine andere Abgrenzung ausschließlich dem versicherten Gebäude zugeordnet ist.
Häufige Fragen
Was gilt als Versicherungsort in der Wohngebäudeversicherung?
Der Versicherungsort ist das Versicherungsgrundstück, also das Flurstück oder die Flurstücke, auf dem das versicherte Gebäude steht.
Was passiert, wenn auf einem Flurstück mehrere Gebäude stehen?
Dann ist nur der Teil des Flurstücks Versicherungsort, der durch Einfriedung oder anderweitige Abgrenzung ausschließlich zu dem oder den versicherten Gebäuden gehört.
Was bedeutet Versicherungsgrundstück genau?
Das Versicherungsgrundstück ist das Flurstück beziehungsweise sind die Flurstücke, auf dem das versicherte Gebäude steht.
Inhalte aus: Bedingungen Wohngebäudeversicherung NEO-M 2025