Wann der Versicherungsschutz in der Wohngebäudeversicherung der Neodigital startet, richtet sich nach dem im Versicherungsschein genannten Zeitpunkt. Voraussetzung ist allerdings, dass der Erst- oder Einmalbeitrag rechtzeitig gezahlt wird, denn bei verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung gelten besondere Folgen.
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem Zeitpunkt, der im Versicherungsschein angegeben ist.
Dies gilt vorbehaltlich der Regelungen über die Folgen verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung des Erst- oder Einmalbeitrags.
Was bedeutet das konkret?
Der Schutz startet zu dem Termin, der auf dem Versicherungsschein steht. Ob dieser Schutz tatsächlich greift, hängt allerdings davon ab, dass der erste oder der einmalige Beitrag rechtzeitig bezahlt wird. Bei verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung gelten hierfür gesonderte Regelungen.
Häufige Fragen
Ab wann besteht der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem Zeitpunkt, der im Versicherungsschein angegeben ist.
Gilt der Schutz auch, wenn der erste Beitrag nicht gezahlt wurde?
Der Beginn steht unter dem Vorbehalt der Regelungen über die Folgen verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung des Erst- oder Einmalbeitrags.
Wo finde ich den genauen Startzeitpunkt meines Vertrags?
Der maßgebliche Zeitpunkt für den Beginn des Versicherungsschutzes ist im Versicherungsschein angegeben.
Inhalte aus: Bedingungen Wohngebäudeversicherung NEO-M 2025