Bei der Wohngebäudeversicherung von Neodigital verändert sich der Beitrag, wenn der Anpassungsfaktor steigt oder fällt – und dieser Faktor wird jedes Jahr zum 1. Januar neu bestimmt. Er richtet sich zu 80 Prozent nach dem Baupreisindex für Wohngebäude und zu 20 Prozent nach dem Tariflohnindex für das Baugewerbe, jeweils vom Vorjahr.
Es gelten folgende Grundlagen:
Wird der Versicherungsschutz angepasst, verändert sich auch der Beitrag. Dazu kommt es, wenn sich der Anpassungsfaktor erhöht oder vermindert.
Der Anpassungsfaktor verändert sich jeweils zum 1. Januar eines jeden Jahres für die in diesem Jahr beginnende Versicherungsperiode. Er erhöht oder vermindert sich entsprechend dem Prozentsatz, um den sich folgende Indizes geändert haben:
- der „Baupreisindex für Wohngebäude" für den Monat Mai des Vorjahres
- der „Tariflohnindex für das Baugewerbe" für das 2. Quartal des Vorjahres
Beide Indizes gibt das Statistische Bundesamt bekannt.
Bei dieser Anpassung wird die Änderung des Baupreisindex zu 80 Prozent und die des Tariflohnindex zu 20 Prozent berücksichtigt.
Bei der Berechnung der Veränderungsraten zum Vorjahr und der anschließenden Gewichtung beider Veränderungsraten wird jeweils auf zwei Stellen nach dem Komma gerundet. Der Anpassungsfaktor wird auf zwei Stellen nach dem Komma gerundet.
Soweit bei Rundungen die dritte Zahl nach dem Komma eine Fünf oder eine höhere Zahl ist, wird aufgerundet, sonst abgerundet.
Was bedeutet das konkret?
Der Beitrag zur Wohngebäudeversicherung passt sich an, sobald sich der sogenannte Anpassungsfaktor erhöht oder verringert. Dieser Faktor wird jedes Jahr zum 1. Januar neu festgelegt und orientiert sich an zwei Indizes des Statistischen Bundesamtes: dem Baupreisindex für Wohngebäude (mit 80 Prozent Gewicht) und dem Tariflohnindex für das Baugewerbe (mit 20 Prozent Gewicht). Die Werte werden dabei jeweils auf zwei Stellen nach dem Komma gerundet.
Häufige Fragen
Wann ändert sich mein Beitrag bei der Wohngebäudeversicherung?
Der Beitrag verändert sich, wenn der Versicherungsschutz angepasst wird – also immer dann, wenn sich der Anpassungsfaktor erhöht oder vermindert.
Wie oft wird der Anpassungsfaktor neu berechnet?
Der Anpassungsfaktor verändert sich jeweils zum 1. Januar eines jeden Jahres für die in diesem Jahr beginnende Versicherungsperiode.
Welche Indizes fließen in den Anpassungsfaktor ein?
Es fließen der Baupreisindex für Wohngebäude (Monat Mai des Vorjahres) und der Tariflohnindex für das Baugewerbe (2. Quartal des Vorjahres) ein. Beide Indizes gibt das Statistische Bundesamt bekannt.
Wie stark werden die beiden Indizes gewichtet?
Die Änderung des Baupreisindex wird zu 80 Prozent und die des Tariflohnindex zu 20 Prozent berücksichtigt.
Inhalte aus: Bedingungen Wohngebäudeversicherung NEO-M 2025