Wird nach einem Schaden das Erdreich verunreinigt, übernimmt die Neodigital in der Wohngebäudeversicherung die Dekontaminationskosten bis 10.000 EUR je Versicherungsfall – etwa für die Untersuchung, Reinigung oder den Austausch des Bodens sowie den Abtransport des Aushubs, sofern eine behördliche Anordnung innerhalb von neun Monaten ergeht. Zusätzlich werden Transport- und Lagerkosten der versicherten Sachen erstattet, wenn das Gebäude unbenutzbar geworden ist, längstens für zwölf Monate.
Teil A 11 wird um folgende Regelungen erweitert.
Dekontamination von Erdreich
Der Versicherer ersetzt auch die erforderlichen und tatsächlich angefallenen Dekontaminationskosten. Das sind Kosten, die aufgrund von behördlichen Anordnungen infolge eines Versicherungsfalls entstehen. Ersetzt werden Kosten, um
- das Erdreich des Versicherungsgrundstücks zu untersuchen, zu dekontaminieren oder auszutauschen;
- den Aushub in die nächstgelegene, geeignete Deponie zu transportieren und dort abzulagern oder zu vernichten;
- insoweit den Zustand des Grundstücks vor Eintritt des Versicherungsfalls wiederherzustellen.
Die Kosten werden ersetzt, soweit die behördlichen Anordnungen alle folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- Sie sind aufgrund von Gesetzen oder Verordnungen ergangen, die vor Eintritt des Versicherungsfalls erlassen waren.
- Sie betreffen eine Kontamination, die nachweislich durch diesen Versicherungsfall entstanden ist.
- Sie sind innerhalb von neun Monaten seit dem Versicherungsfall ergangen.
Ist das Erdreich bereits kontaminiert und wird es durch den Versicherungsfall zusätzlich verunreinigt, gilt Folgendes: Es werden nur die Aufwendungen ersetzt, die über die Beseitigung der bestehenden Kontamination hinausgehen. Unerheblich ist dabei, ob und wann dieser Betrag ohne den Versicherungsfall aufgewendet worden wäre.
Nicht ersetzt werden Aufwendungen wegen sonstiger behördlicher Anordnungen oder wegen sonstiger gesetzlicher oder vertraglicher Verpflichtungen.
Die Dekontaminationskosten gelten nicht als Aufräumungskosten nach Teil A 11.
Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, dem Versicherer unverzüglich zu melden, wenn er eine behördliche Anordnung erhält. Das muss er auch dann unverzüglich tun, wenn längere Rechtsbehelfsfristen bestehen. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit, hat der Versicherer folgende Rechte: Er kann unter den beschriebenen Voraussetzungen ganz oder teilweise leistungsfrei sein.
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf maximal 10.000 EUR begrenzt.
Transport- und Lagerkosten
In Erweiterung zu A 11 VGB ersetzt der Versicherer die infolge eines Versicherungsfalles notwendigen und tatsächlich angefallenen Kosten für Transport und Lagerung der versicherten Sachen. Voraussetzung ist, dass das versicherte Gebäude unbenutzbar wurde und dem Versicherungsnehmer auch die Lagerung in einem benutzbaren Teil nicht zumutbar ist.
Die Kosten für die Lagerung werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, an dem das versicherte Gebäude wieder benutzbar oder eine Lagerung in einem benutzbaren Teil des versicherten Gebäudes wieder zumutbar ist, längstens für die Dauer von 12 Monaten.
Voraussetzung ist, dass nicht eine anderweitige Versicherung für die Kosten aufkommt.
Was bedeutet das konkret?
Nach einem Schaden übernimmt der Versicherer die Kosten für die Reinigung, Untersuchung oder den Austausch von verunreinigtem Erdreich, wenn eine Behörde dies auf Grundlage bereits geltender Vorschriften und innerhalb von neun Monaten anordnet. Diese Erstattung ist pro Versicherungsfall auf 10.000 EUR begrenzt und der Versicherungsnehmer muss eine solche Anordnung sofort melden. Wird das Gebäude unbenutzbar, werden zudem notwendige Transport- und Lagerkosten für die versicherten Sachen erstattet, längstens für zwölf Monate und nur, wenn keine andere Versicherung dafür aufkommt.
Häufige Fragen
Bis zu welchem Betrag werden Dekontaminationskosten erstattet?
Die Entschädigung für Dekontaminationskosten ist je Versicherungsfall auf maximal 10.000 EUR begrenzt.
Welche Voraussetzungen muss eine behördliche Anordnung erfüllen, damit die Kosten ersetzt werden?
Die Anordnung muss auf Gesetzen oder Verordnungen beruhen, die vor dem Versicherungsfall erlassen waren, sie muss eine nachweislich durch diesen Versicherungsfall entstandene Kontamination betreffen und innerhalb von neun Monaten seit dem Versicherungsfall ergangen sein.
Was passiert, wenn ich eine behördliche Anordnung nicht sofort melde?
Der Versicherungsnehmer muss eine behördliche Anordnung unverzüglich melden, auch bei längeren Rechtsbehelfsfristen. Verletzt er diese Obliegenheit, kann der Versicherer unter den beschriebenen Voraussetzungen ganz oder teilweise leistungsfrei sein.
Wann werden Transport- und Lagerkosten übernommen?
Sie werden übernommen, wenn das versicherte Gebäude durch einen Versicherungsfall unbenutzbar wurde und eine Lagerung in einem benutzbaren Teil nicht zumutbar ist. Die Lagerkosten werden längstens für zwölf Monate ersetzt, und zwar nur, wenn keine andere Versicherung dafür aufkommt.
Inhalte aus: Bedingungen Wohngebäudeversicherung NEO-M 2025