Bei der Wohngebäudeversicherung von Neodigital ersetzt der Versicherer Schäden an versicherten Sachen, die durch Feuer, Blitzschlag, Explosion, Leitungswasser sowie Naturgefahren wie Sturm und Hagel zerstört, beschädigt werden oder dadurch abhandenkommen. Auch weitere Elementargefahren wie Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben oder Schneedruck lassen sich absichern, allerdings nur in Kombination mit anderen Gefahren.
Der Versicherer entschädigt für versicherte Sachen, die durch die folgenden Ereignisse (Gefahren) zerstört oder beschädigt werden oder infolge solcher Ereignisse abhandenkommen:
- Brand
- Blitzschlag
- Überspannung durch Blitz
- Explosion
- Verpuffung
- Implosion
- Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs
- Fahrzeuganprall
- Sengschäden
- Rauch- und Rußschäden
- Leitungswasser
Naturgefahren
- Sturm, Hagel
- die weiteren Naturgefahren (Elementargefahren) Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch
Jede der genannten Gefahrengruppen – also Brand und die weiteren Feuergefahren, Leitungswasser sowie Sturm und Hagel – kann auch einzeln versichert werden.
Weitere Naturgefahren (Elementargefahren) wie Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch können ausschließlich in Verbindung mit einer oder mehreren der übrigen Gefahren (Brand und weitere Feuergefahren, Leitungswasser oder Sturm und Hagel) versichert werden.
Was bedeutet das konkret?
Die Versicherung zahlt, wenn versicherte Sachen durch bestimmte Ereignisse zerstört, beschädigt werden oder dadurch verloren gehen. Dazu zählen unter anderem Feuer, Blitz, Explosion, Leitungswasser sowie Sturm und Hagel. Die Gefahrengruppen Feuer, Leitungswasser und Sturm/Hagel lassen sich auch jeweils einzeln absichern. Die weiteren Elementargefahren wie Überschwemmung oder Erdbeben sind dagegen nur zusätzlich zu einer dieser anderen Gefahren versicherbar.
Häufige Fragen
Welche Gefahren sind in der Wohngebäudeversicherung abgesichert?
Versichert sind unter anderem Brand, Blitzschlag, Überspannung durch Blitz, Explosion, Verpuffung, Implosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs, Fahrzeuganprall, Seng- sowie Rauch- und Rußschäden. Hinzu kommen Leitungswasser sowie Naturgefahren wie Sturm und Hagel und weitere Elementargefahren.
Kann ich einzelne Gefahren separat absichern?
Ja. Die Gefahrengruppen Feuer (Brand und weitere Feuergefahren), Leitungswasser sowie Sturm und Hagel können jeweils auch einzeln versichert werden.
Kann ich mich nur gegen Überschwemmung oder Erdbeben versichern?
Nein. Die weiteren Naturgefahren wie Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch sind ausschließlich in Verbindung mit einer oder mehreren der anderen Gefahren versicherbar.
Zahlt die Versicherung auch, wenn Sachen durch ein solches Ereignis verloren gehen?
Ja. Der Versicherer entschädigt nicht nur für Zerstörung oder Beschädigung, sondern auch, wenn versicherte Sachen infolge eines solchen Ereignisses abhandenkommen.
Inhalte aus: Bedingungen Wohngebäudeversicherung NEO-M 2025