Bei der Neodigital Wohngebäudeversicherung umfasst die Gefahr Leitungswasser alle Schäden durch bestimmungswidrig ausgetretenes Wasser aus Zu- und Ableitungen, Heizungs-, Klima- oder Wasserlöschanlagen sowie aus Wasserbetten und Aquarien, außerdem frostbedingte und sonstige Bruchschäden an Rohren und Installationen innerhalb und außerhalb von Gebäuden. Nicht ersetzt werden dagegen etwa Schäden durch Plansch- oder Reinigungswasser, Grundwasser, Überschwemmung oder Witterungsniederschläge.
Versicherte Gefahren und Schäden
Unter die Gefahr Leitungswasser fallen:
- Leitungswasserschäden
- Bruchschäden innerhalb von Gebäuden
- Bruchschäden außerhalb von Gebäuden
Leitungswasserschäden
Leitungswasser ist Wasser, das bestimmungswidrig ausgetreten ist aus:
- Rohren der Wasserversorgung (Zu- und Ableitungen) oder damit verbundenen Schläuchen
- den mit diesen Rohren bzw. Schläuchen verbundenen sonstigen Einrichtungen oder deren wasserführenden Teilen
- Heizungs- oder Klimaanlagen
- Wasserlösch- oder Berieselungsanlagen
- Wasserbetten oder Aquarien
Als Leitungswasser gelten auch Betriebsflüssigkeiten aus Heizungs- oder Klimaanlagen sowie Wasserdampf. Ausgenommen davon sind die Flüssigkeiten, die zur Energieerzeugung bestimmt sind.
Versichert sind auch Schäden, die durch Wasser entstehen, welches aus innerhalb des Gebäudes verlaufenden Regenrohren bestimmungswidrig ausgetreten ist. Der Ausschluss von Schäden durch Witterungsniederschläge gilt in diesem Fall nicht.
Bruchschäden innerhalb von Gebäuden
Versichert sind innerhalb von Gebäuden frostbedingte und sonstige Bruchschäden an Rohren:
- der Wasserversorgung (Zu- oder Ableitungen) und der Gasversorgung oder den damit verbundenen Schläuchen
- von Heizungs- oder Klimaanlagen
- von Wasserlösch- oder Berieselungsanlagen
- der Regenentwässerung
Das setzt voraus, dass diese Rohre kein Bauteil von Heizkesseln, Boilern oder vergleichbaren Anlagen sind.
Versichert sind außerdem frostbedingte Bruchschäden an folgenden Installationen:
- Badeeinrichtungen, Waschbecken, Spülklosetts, Armaturen (z. B. Wasser- und Absperrhähne, Ventile, Geruchsverschlüsse, Wassermesser) sowie deren Anschlussschläuche
- Heizkörper, Heizkessel, Boiler oder vergleichbare Teile von Heizungs- oder Klimaanlagen
Als innerhalb des Gebäudes gilt der gesamte Baukörper, einschließlich der Bodenplatte. Rohre von Solarheizungsanlagen auf dem Dach gelten als Rohre innerhalb des Gebäudes.
Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, sind Rohre und Installationen unterhalb der Bodenplatte (tragend oder nicht tragend) nicht versichert.
Bruchschäden außerhalb von Gebäuden
Versichert sind außerhalb von Gebäuden frostbedingte und sonstige Bruchschäden an Zuleitungsrohren der Wasserversorgung oder an Rohren von Heizungs- oder Klimaanlagen. Dies gilt, soweit der Versicherungsnehmer die Gefahr für diese Rohre trägt und
- sie der Versorgung versicherter Gebäude oder Anlagen dienen, oder
- sie sich auf dem Versicherungsgrundstück befinden.
Die Entschädigung für Bruchschäden an Zuleitungsrohren, die nicht der Versorgung versicherter Gebäude oder Anlagen dienen, ist je Versicherungsfall auf den vereinbarten Betrag begrenzt.
Die Entschädigung für Bruchschäden an Zuleitungsrohren, die sich nicht auf dem Versicherungsgrundstück befinden, ist je Versicherungsfall auf den vereinbarten Betrag begrenzt.
Nicht versicherte Schäden
Nicht versichert sind – ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen, es sei denn, solche sind im Folgenden genannt – Schäden durch:
- Plansch- oder Reinigungswasser
- Schwamm sowie alle Arten von Hausfäulepilzen
- Grundwasser, stehendes oder fließendes Gewässer, Überschwemmung oder Witterungsniederschläge oder einen durch diese Ursachen hervorgerufenen Rückstau
- Erdbeben, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch
- Erdsenkung oder Erdrutsch, es sei denn, dass Leitungswasser die Erdsenkung oder den Erdrutsch verursacht hat
- Brand; Blitzschlag; Überspannung durch Blitz; Explosion; Verpuffung; Implosion; Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs; Fahrzeuganprall; Sengschäden; Rauch- und Rußschäden
- Öffnen der Sprinkler oder Bedienen der Berieselungsdüsen wegen eines Brandes, durch Druckproben oder durch Umbauten oder Reparaturarbeiten an dem versicherten Gebäude oder an der Wasserlösch- oder Berieselungsanlage
- Sturm, Hagel
Nicht versichert sind Schäden an Gebäuden oder an Gebäudeteilen, die nicht bezugsfertig sind. Dies gilt auch für die in diesen Gebäuden oder Gebäudeteilen befindlichen Sachen.
Was bedeutet das konkret?
Die Gefahr Leitungswasser umfasst Schäden durch Wasser, das bestimmungswidrig aus Rohren, Schläuchen, Heizungs-, Klima- oder Löschanlagen sowie aus Wasserbetten und Aquarien austritt. Dazu zählen auch frostbedingte und sonstige Bruchschäden an Rohren und Installationen innerhalb und außerhalb des Gebäudes, wobei außerhalb bestimmte Grenzen und Voraussetzungen gelten. Nicht versichert sind unter anderem Schäden durch Plansch- oder Reinigungswasser, Grundwasser, Überschwemmung, Witterungsniederschläge, Naturereignisse wie Erdbeben oder Sturm sowie Schäden durch Brand und Explosion. Ebenso ausgeschlossen sind Schäden an noch nicht bezugsfertigen Gebäuden und den darin befindlichen Sachen.
Häufige Fragen
Wann liegt ein versicherter Leitungswasserschaden vor?
Wenn Wasser bestimmungswidrig ausgetreten ist – etwa aus Rohren der Wasserversorgung, verbundenen Schläuchen und Einrichtungen, aus Heizungs- oder Klimaanlagen, aus Wasserlösch- oder Berieselungsanlagen sowie aus Wasserbetten oder Aquarien. Auch Betriebsflüssigkeiten aus Heizungs- oder Klimaanlagen und Wasserdampf gelten als Leitungswasser, außer wenn die Flüssigkeiten zur Energieerzeugung bestimmt sind.
Sind Frostschäden an Rohren mitversichert?
Ja. Innerhalb von Gebäuden sind frostbedingte und sonstige Bruchschäden an bestimmten Rohren versichert, außerdem frostbedingte Bruchschäden an Installationen wie Badeeinrichtungen, Armaturen, Heizkörpern oder Boilern. Auch außerhalb von Gebäuden sind frostbedingte und sonstige Bruchschäden an Zuleitungsrohren der Wasserversorgung oder an Rohren von Heizungs- oder Klimaanlagen unter bestimmten Voraussetzungen versichert.
Welche Schäden zahlt die Leitungswasserversicherung nicht?
Nicht versichert sind unter anderem Schäden durch Plansch- oder Reinigungswasser, Schwamm und Hausfäulepilze, Grundwasser, stehendes oder fließendes Gewässer, Überschwemmung, Witterungsniederschläge und dadurch verursachten Rückstau, Erdbeben, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch, Brand, Blitzschlag, Explosion, Sturm und Hagel. Auch Schäden an nicht bezugsfertigen Gebäuden und den darin befindlichen Sachen sind ausgeschlossen.
Gilt der Versicherungsschutz auch für Rohre außerhalb des Gebäudes?
Ja, aber nur soweit der Versicherungsnehmer die Gefahr für diese Rohre trägt und die Rohre entweder der Versorgung versicherter Gebäude oder Anlagen dienen oder sich auf dem Versicherungsgrundstück befinden. Bei Zuleitungsrohren, die nicht der Versorgung versicherter Gebäude dienen oder sich nicht auf dem Versicherungsgrundstück befinden, ist die Entschädigung je Versicherungsfall auf den vereinbarten Betrag begrenzt.
Inhalte aus: Bedingungen Wohngebäudeversicherung NEO-M 2025