Bei der Wohngebäudeversicherung von Neodigital verjähren Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag in drei Jahren, wobei die Frist mit dem Ende des Jahres beginnt, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den maßgeblichen Umständen und der Person des Schuldners erfährt. Wird ein Anspruch beim Versicherer angemeldet, ruht die Frist bis zur Entscheidung, die in Textform mitgeteilt wird.
Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren in drei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt. Der Kenntnis gleichgestellt ist die grob fahrlässige Unkenntnis.
Wurde ein Anspruch aus dem Versicherungsvertrag beim Versicherer angemeldet, zählt bei der Berechnung der Frist der Zeitraum zwischen der Anmeldung und dem Zugang der Entscheidung des Versicherers beim Anspruchsteller nicht mit. Diese Entscheidung wird in Textform mitgeteilt, zum Beispiel per E-Mail.
Im Übrigen richtet sich die Verjährung nach den allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs.
Was bedeutet das konkret?
Ansprüche aus dem Vertrag müssen innerhalb von drei Jahren geltend gemacht werden. Diese Frist läuft ab dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und man von den wichtigen Umständen und dem Schuldner wusste oder aus grober Fahrlässigkeit nicht wusste. Meldet man einen Anspruch beim Versicherer an, wird die Zeit bis zur schriftlichen Entscheidung nicht auf die Frist angerechnet.
Häufige Fragen
Wie lange habe ich Zeit, um Ansprüche aus dem Vertrag geltend zu machen?
Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren in drei Jahren.
Ab wann beginnt die Verjährungsfrist zu laufen?
Sie beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den Anspruch begründenden Umständen sowie der Person des Schuldners Kenntnis erlangt. Grob fahrlässige Unkenntnis steht der Kenntnis gleich.
Was passiert mit der Frist, wenn ich einen Anspruch beim Versicherer anmelde?
Der Zeitraum zwischen der Anmeldung und dem Zugang der in Textform mitgeteilten Entscheidung des Versicherers wird bei der Fristberechnung nicht mitgezählt.
Wonach richtet sich die Verjährung, wenn hier nichts Genaueres geregelt ist?
Im Übrigen richtet sich die Verjährung nach den allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs.
Inhalte aus: Bedingungen Wohngebäudeversicherung L-Spezial 2025