Bei Meinungsverschiedenheiten mit dem Wohngebäudeversicherer Neodigital können sich Versicherungsnehmer jederzeit an dessen Beschwerdestelle wenden und stehen daneben weitere Wege offen: der unabhängige und kostenfreie Versicherungsombudsmann, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie der Rechtsweg vor dem örtlich zuständigen Gericht.
Treten Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Versicherungsnehmer und dem Versicherer auf, kann sich der Versicherungsnehmer jederzeit an die Beschwerdestelle des Versicherers wenden.
Außerdem stehen dem Versicherungsnehmer insbesondere die folgenden weiteren Beschwerdemöglichkeiten zu:
Versicherungsombudsmann
Handelt es sich beim Versicherungsnehmer um einen Verbraucher oder um eine Person, die sich in verbraucherähnlicher Lage befindet, gilt: Bei Streitigkeiten in Versicherungsangelegenheiten kann sich der Versicherungsnehmer an den Ombudsmann für Versicherungen wenden.
Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 080632
10006 Berlin
Telefon: 0800 3696000
E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de
Internet: www.versicherungsombudsmann.de
Der Ombudsmann für Versicherungen ist eine unabhängige und kostenfrei arbeitende Schlichtungsstelle. Der Versicherer hat sich verpflichtet, an dem Schlichtungsverfahren teilzunehmen.
Versicherungsnehmer, die diesen Vertrag online abgeschlossen haben – zum Beispiel über eine Webseite oder per E-Mail –, können sich mit ihrer Beschwerde auch online an die Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/ wenden. Die Beschwerde wird dann über diese Plattform an den Versicherungsombudsmann weitergeleitet.
Versicherungsaufsicht
Ist der Versicherungsnehmer mit der Betreuung des Versicherers nicht zufrieden oder treten Meinungsverschiedenheiten bei der Vertragsabwicklung auf, kann er sich auch an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht wenden. Der Versicherer unterliegt der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Sektor Versicherungsaufsicht
Graurheindorfer Straße 108
53117 Bonn
Telefon: 0800 2 100 500
E-Mail: poststelle@bafin.de
Internet: https://www.bafin.de
Hinweis: Die BaFin ist keine Schiedsstelle und kann einzelne Streitfälle nicht verbindlich entscheiden.
Rechtsweg
Es besteht zudem die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten.
Örtlich zuständiges Gericht für Klagen gegen den Versicherer
Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen den Versicherer bestimmt sich die gerichtliche Zuständigkeit nach dem Sitz des Versicherers oder seiner für den Versicherungsvertrag zuständigen Niederlassung.
Was bedeutet das konkret?
Wenn es Streit mit dem Versicherer gibt, kann sich der Versicherungsnehmer zuerst an dessen Beschwerdestelle wenden. Zusätzlich gibt es mehrere weitere Wege: den kostenfreien und unabhängigen Versicherungsombudsmann als Schlichtungsstelle, die BaFin als Aufsichtsbehörde sowie den Gang vor Gericht. Für Klagen gegen den Versicherer richtet sich das zuständige Gericht nach dem Sitz des Versicherers oder seiner zuständigen Niederlassung.
Häufige Fragen
An wen kann ich mich zuerst wenden, wenn ich mit dem Versicherer uneinig bin?
Bei Meinungsverschiedenheiten kann sich der Versicherungsnehmer jederzeit an die Beschwerdestelle des Versicherers wenden. Daneben gibt es weitere Beschwerdemöglichkeiten wie den Versicherungsombudsmann und die BaFin.
Was ist der Versicherungsombudsmann und kostet die Schlichtung etwas?
Der Ombudsmann für Versicherungen ist eine unabhängige und kostenfrei arbeitende Schlichtungsstelle. Verbraucher oder Personen in verbraucherähnlicher Lage können sich bei Streitigkeiten an ihn wenden; der Versicherer hat sich verpflichtet, am Schlichtungsverfahren teilzunehmen.
Kann die BaFin meinen Streitfall verbindlich entscheiden?
Nein. Der Versicherungsnehmer kann sich bei Unzufriedenheit mit der Betreuung oder bei Meinungsverschiedenheiten in der Vertragsabwicklung an die BaFin wenden. Sie ist jedoch keine Schiedsstelle und kann einzelne Streitfälle nicht verbindlich entscheiden.
Welches Gericht ist bei einer Klage gegen den Versicherer zuständig?
Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen den Versicherer richtet sich die gerichtliche Zuständigkeit nach dem Sitz des Versicherers oder seiner für den Vertrag zuständigen Niederlassung.
Inhalte aus: Bedingungen Wohngebäudeversicherung L-Spezial 2025