Wenn bei Neodigital in der Wohngebäudeversicherung Wasser bestimmungswidrig aus Rohren, Heizungen, Klimaanlagen, Wasserbetten oder Aquarien austritt, greift der Schutz gegen Leitungswasser – ebenso bei frostbedingten und sonstigen Bruchschäden an Rohren innerhalb und außerhalb des Gebäudes. Ausgeschlossen bleiben unter anderem Schäden durch Plansch- oder Reinigungswasser, Grundwasser, Überschwemmung, Erdbeben sowie an nicht bezugsfertigen Gebäuden.
Versicherte Gefahren und Schäden
Unter die Gefahr Leitungswasser fallen:
- Leitungswasserschäden;
- Bruchschäden innerhalb von Gebäuden;
- Bruchschäden außerhalb von Gebäuden.
Leitungswasserschäden
Leitungswasser ist Wasser, das bestimmungswidrig ausgetreten ist aus:
- Rohren der Wasserversorgung (Zu- und Ableitungen) oder damit verbundenen Schläuchen;
- den mit diesen Rohren bzw. Schläuchen verbundenen sonstigen Einrichtungen oder deren wasserführenden Teilen;
- Heizungs- oder Klimaanlagen;
- Wasserlösch- oder Berieselungsanlagen;
- Wasserbetten oder Aquarien.
Als Leitungswasser gelten auch Betriebsflüssigkeiten aus Heizungs- oder Klimaanlagen sowie Wasserdampf. Ausgenommen davon sind die Flüssigkeiten, die zur Energieerzeugung bestimmt sind.
Versichert sind auch Schäden, die durch Wasser entstehen, welches aus innerhalb des Gebäudes verlaufender Regenrohren bestimmungswidrig ausgetreten ist. Der Ausschluss von Schäden durch Witterungsniederschläge gilt in diesem Fall nicht.
Bruchschäden innerhalb von Gebäuden
Versichert sind innerhalb von Gebäuden frostbedingte und sonstige Bruchschäden an Rohren:
- der Wasserversorgung (Zu- oder Ableitungen) und der Gasversorgung oder den damit verbundenen Schläuchen;
- von Heizungs- oder Klimaanlagen;
- von Wasserlösch- oder Berieselungsanlagen;
- der Regenentwässerung.
Das setzt voraus, dass diese Rohre kein Bauteil von Heizkesseln, Boilern oder vergleichbaren Anlagen sind.
Versichert sind außerdem frostbedingte Bruchschäden an folgenden Installationen:
- Badeeinrichtungen, Waschbecken, Spülklosetts, Armaturen (z. B. Wasser- und Absperrhähne, Ventile, Geruchsverschlüsse, Wassermesser) sowie deren Anschlussschläuche;
- Heizkörper, Heizkessel, Boiler oder vergleichbare Teile von Heizungs- oder Klimaanlagen.
Als innerhalb des Gebäudes gilt der gesamte Baukörper, einschließlich der Bodenplatte. Rohre von Solarheizungsanlagen auf dem Dach gelten als Rohre innerhalb des Gebäudes.
Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, sind Rohre und Installationen unterhalb der Bodenplatte (tragend oder nicht tragend) nicht versichert.
Bruchschäden außerhalb von Gebäuden
Versichert sind außerhalb von Gebäuden frostbedingte und sonstige Bruchschäden an Zuleitungsrohren der Wasserversorgung oder an Rohren von Heizungs- oder Klimaanlagen. Dies gilt, soweit der Versicherungsnehmer die Gefahr für diese Rohre trägt und
- sie der Versorgung versicherter Gebäude oder Anlagen dienen oder
- sich auf dem Versicherungsgrundstück befinden.
Die Entschädigung für Bruchschäden an Zuleitungsrohren, die nicht der Versorgung versicherter Gebäude oder Anlagen dienen, ist je Versicherungsfall auf den vereinbarten Betrag begrenzt.
Die Entschädigung für Bruchschäden an Zuleitungsrohren, die sich nicht auf dem Versicherungsgrundstück befinden, ist je Versicherungsfall auf den vereinbarten Betrag begrenzt.
Nicht versicherte Schäden
Nicht versichert sind – ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen, es sei denn, sie sind im Folgenden genannt – Schäden durch:
- Plansch- oder Reinigungswasser;
- Schwamm sowie alle Arten von Hausfäulepilzen;
- Grundwasser, stehendes oder fließendes Gewässer, Überschwemmung oder Witterungsniederschläge oder einen durch diese Ursachen hervorgerufenen Rückstau;
- Erdbeben, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch;
- Erdsenkung oder Erdrutsch, es sei denn, dass Leitungswasser die Erdsenkung oder den Erdrutsch verursacht hat;
- Brand; Blitzschlag; Überspannung durch Blitz; Explosion; Verpuffung; Implosion; Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs; Fahrzeuganprall; Sengschäden; Rauch- und Rußschäden;
- Öffnen der Sprinkler oder Bedienen der Berieselungsdüsen wegen eines Brandes, durch Druckproben oder durch Umbauten oder Reparaturarbeiten an dem versicherten Gebäude oder an der Wasserlösch- oder Berieselungsanlage;
- Sturm, Hagel.
Nicht versichert sind Schäden an Gebäuden oder an Gebäudeteilen, die nicht bezugsfertig sind. Dies gilt auch für die in diesen Gebäuden oder Gebäudeteilen befindlichen Sachen.
Was bedeutet das konkret?
Die Gefahr Leitungswasser umfasst Schäden durch Wasser, das bestimmungswidrig aus Leitungen, Heizungen, Klimaanlagen, Wasserbetten oder Aquarien ausgetreten ist, sowie Bruchschäden an Rohren und Installationen innerhalb und außerhalb des Gebäudes. Auch Betriebsflüssigkeiten aus Heizungs- oder Klimaanlagen und Wasserdampf zählen dazu, nicht aber Flüssigkeiten zur Energieerzeugung. Bestimmte Rohre außerhalb des Grundstücks oder ohne Versorgung versicherter Gebäude sind nur bis zu einem vereinbarten Betrag entschädigt. Ausgeschlossen bleiben unter anderem Plansch- und Reinigungswasser, Grundwasser, Überschwemmung, Naturereignisse wie Erdbeben sowie Schäden an nicht bezugsfertigen Gebäuden.
Häufige Fragen
Welche Wasseraustritte gelten als Leitungswasserschaden?
Als Leitungswasser gilt Wasser, das bestimmungswidrig aus Rohren der Wasserversorgung, verbundenen Schläuchen oder Einrichtungen, aus Heizungs- oder Klimaanlagen, Wasserlösch- oder Berieselungsanlagen sowie aus Wasserbetten oder Aquarien ausgetreten ist. Auch Betriebsflüssigkeiten aus Heizungs- oder Klimaanlagen und Wasserdampf zählen dazu, ausgenommen Flüssigkeiten zur Energieerzeugung.
Sind Frostschäden an Rohren mitversichert?
Ja, innerhalb von Gebäuden sind frostbedingte und sonstige Bruchschäden an bestimmten Rohren versichert sowie frostbedingte Bruchschäden an Installationen wie Badeeinrichtungen, Waschbecken, Armaturen, Heizkörpern und Boilern. Außerhalb von Gebäuden sind frostbedingte und sonstige Bruchschäden an Zuleitungsrohren der Wasserversorgung oder an Rohren von Heizungs- oder Klimaanlagen unter den genannten Voraussetzungen versichert.
Sind Schäden durch Überschwemmung oder Grundwasser abgedeckt?
Nein, Schäden durch Grundwasser, stehendes oder fließendes Gewässer, Überschwemmung, Witterungsniederschläge oder einen dadurch hervorgerufenen Rückstau sind nicht versichert. Ebenfalls ausgeschlossen sind unter anderem Plansch- oder Reinigungswasser, Schwamm und Hausfäulepilze, Erdbeben, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch sowie Sturm und Hagel.
Besteht Schutz bei einem noch nicht bezugsfertigen Gebäude?
Nein, Schäden an Gebäuden oder Gebäudeteilen, die nicht bezugsfertig sind, sind nicht versichert. Das gilt auch für die in diesen Gebäuden oder Gebäudeteilen befindlichen Sachen.
Inhalte aus: Bedingungen Wohngebäudeversicherung L-Spezial 2025