Bei der Wohngebäudeversicherung von Neodigital gibt es generelle Ausschlüsse, die unabhängig von mitwirkenden Ursachen gelten: Nicht ersetzt werden Schäden durch Krieg und kriegsähnliche Ereignisse, durch Innere Unruhen sowie durch Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen. Diese Ereignisse sind vom Versicherungsschutz vollständig ausgenommen.
Ausschluss Krieg
Nicht versichert sind Schäden durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion oder Aufstand. Das gilt ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen.
Ausschluss Innere Unruhen
Nicht versichert sind Schäden durch Innere Unruhen. Das gilt ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen.
Ausschluss Kernenergie
Nicht versichert sind Schäden durch Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen. Das gilt ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen.
Was bedeutet das konkret?
Für bestimmte Ereignisse besteht grundsätzlich kein Versicherungsschutz. Dazu zählen Schäden durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion oder Aufstand, Schäden durch Innere Unruhen sowie Schäden durch Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen. Diese Ausschlüsse gelten ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen.
Häufige Fragen
Sind Kriegsschäden über die Wohngebäudeversicherung abgedeckt?
Nein. Schäden durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion oder Aufstand sind nicht versichert. Das gilt ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen.
Zahlt die Versicherung bei Schäden durch Innere Unruhen?
Nein. Schäden durch Innere Unruhen sind nicht versichert, und zwar ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen.
Wie werden Schäden durch Kernenergie oder radioaktive Strahlung behandelt?
Schäden durch Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen sind nicht versichert. Das gilt ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen.
Was bedeutet der Zusatz 'ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen'?
Er bedeutet, dass der Ausschluss auch dann greift, wenn neben dem ausgeschlossenen Ereignis noch weitere Ursachen am Schaden mitgewirkt haben. Der Schaden bleibt in diesen Fällen vom Versicherungsschutz ausgenommen.
Inhalte aus: Bedingungen Wohngebäudeversicherung L-Spezial 2025