Bei der Wohngebäudeversicherung der Neodigital gilt der Versicherungsvertreter als bevollmächtigt, Erklärungen des Versicherungsnehmers rund um Abschluss, Widerruf, Bestand und Beendigung des Vertrags sowie zu Anzeige- und Informationspflichten entgegenzunehmen, Versicherungsscheine und Nachträge zu übermitteln und Zahlungen anzunehmen, die im Zusammenhang mit Vermittlung oder Abschluss geleistet werden.
Erklärungen des Versicherungsnehmers
Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, vom Versicherungsnehmer abgegebene Erklärungen entgegenzunehmen. Das betrifft:
- den Abschluss bzw. den Widerruf eines Versicherungsvertrages;
- ein bestehendes Versicherungsverhältnis einschließlich dessen Beendigung;
- Anzeige- und Informationspflichten vor Abschluss des Vertrages und während des Versicherungsverhältnisses.
Erklärungen des Versicherers
Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, vom Versicherer ausgefertigte Versicherungsscheine oder deren Nachträge dem Versicherungsnehmer zu übermitteln.
Zahlungen an den Versicherungsvertreter
Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, Zahlungen anzunehmen, die der Versicherungsnehmer im Zusammenhang mit der Vermittlung oder dem Abschluss eines Versicherungsvertrags an ihn leistet.
Eine Beschränkung dieser Vollmacht muss der Versicherungsnehmer nur gegen sich gelten lassen, wenn er die Beschränkung bei der Vornahme der Zahlung kannte oder in Folge grober Fahrlässigkeit nicht kannte.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsvertreter darf im Namen des Versicherers bestimmte Erklärungen des Versicherungsnehmers entgegennehmen – etwa zum Abschluss, Widerruf, Bestand oder zur Beendigung des Vertrags sowie zu Anzeige- und Informationspflichten. Außerdem darf er Versicherungsscheine und Nachträge übermitteln und Zahlungen annehmen, die mit Vermittlung oder Abschluss zusammenhängen. Eine Einschränkung dieser Zahlungsvollmacht wirkt gegenüber dem Versicherungsnehmer nur, wenn er sie bei der Zahlung kannte oder aus grober Fahrlässigkeit nicht kannte.
Häufige Fragen
Welche Erklärungen kann ich beim Versicherungsvertreter abgeben?
Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, Erklärungen zum Abschluss oder Widerruf eines Vertrages, zu einem bestehenden Versicherungsverhältnis einschließlich dessen Beendigung sowie zu Anzeige- und Informationspflichten vor Abschluss und während des Versicherungsverhältnisses entgegenzunehmen.
Darf der Versicherungsvertreter mir den Versicherungsschein übergeben?
Ja, der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, vom Versicherer ausgefertigte Versicherungsscheine oder deren Nachträge dem Versicherungsnehmer zu übermitteln.
Kann ich Zahlungen wirksam an den Versicherungsvertreter leisten?
Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, Zahlungen anzunehmen, die im Zusammenhang mit der Vermittlung oder dem Abschluss eines Versicherungsvertrags an ihn geleistet werden.
Wann wirkt eine Beschränkung der Zahlungsvollmacht gegen mich?
Eine Beschränkung der Vollmacht muss der Versicherungsnehmer nur gegen sich gelten lassen, wenn er die Beschränkung bei der Vornahme der Zahlung kannte oder in Folge grober Fahrlässigkeit nicht kannte.
Inhalte aus: Bedingungen Wohngebäudeversicherung L-Spezial 2025