Bei der Hausratversicherung von Neodigital muss der Versicherungsnehmer nach einem Versicherungsfall mit zerstörten oder abhandengekommenen Wertpapieren und Urkunden aktiv werden: Er hat etwaige Rechte zu wahren, für aufgebotsfähige Papiere unverzüglich das Aufgebotsverfahren einzuleiten und Sparbücher sowie andere sperrfähige Urkunden sperren zu lassen. Wer diese besondere Obliegenheit verletzt, riskiert, dass der Versicherer ganz oder teilweise leistungsfrei wird.
Besondere Obliegenheit bei Verlust von Wertpapieren und Urkunden
Der Versicherungsnehmer muss bei zerstörten oder abhanden gekommenen Wertpapieren und sonstigen Urkunden etwaige Rechte wahren.
Dazu gehört zum Beispiel:
- Für aufgebotsfähige Wertpapiere und Urkunden ist unverzüglich das Aufgebotsverfahren einzuleiten.
- Sparbücher sowie andere sperrfähige Urkunden sind unverzüglich sperren zu lassen.
Folgen der Obliegenheitsverletzung
Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit, gilt unter den festgelegten Voraussetzungen Folgendes: Der Versicherer kann ganz oder teilweise leistungsfrei sein.
Was bedeutet das konkret?
Gehen Wertpapiere oder Urkunden verloren oder werden sie zerstört, muss der Versicherungsnehmer selbst dafür sorgen, dass seine Rechte gesichert bleiben. Praktisch heißt das: aufgebotsfähige Papiere sofort ins Aufgebotsverfahren geben und Sparbücher sowie andere sperrfähige Urkunden umgehend sperren lassen. Kümmert er sich nicht darum, kann der Versicherer die Leistung ganz oder teilweise verweigern.
Häufige Fragen
Was muss ich tun, wenn meine Wertpapiere oder Urkunden verloren gehen oder zerstört werden?
Sie müssen Ihre Rechte wahren. Für aufgebotsfähige Wertpapiere und Urkunden leiten Sie unverzüglich das Aufgebotsverfahren ein, und Sparbücher sowie andere sperrfähige Urkunden lassen Sie unverzüglich sperren.
Was passiert, wenn ich mich nach dem Verlust nicht um die Sperrung oder das Aufgebot kümmere?
Verletzen Sie diese besondere Obliegenheit, kann der Versicherer unter den festgelegten Voraussetzungen ganz oder teilweise leistungsfrei sein.
Wie schnell muss ich Sparbücher sperren lassen?
Sparbücher und andere sperrfähige Urkunden sind unverzüglich sperren zu lassen.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung XL-Spezial 2025