Die Neodigital Hausratversicherung sichert ihren Kundinnen und Kunden mit einer dreifachen Garantie ab: Die zugrunde liegenden Bedingungen weichen von den GDV-Musterbedingungen nur zum Vorteil des Versicherungsnehmers ab und erfüllen die Mindestleistungsstandards eitskreises Beratungsprozesse. Darüber hinaus sorgt die Bestleistungsgarantie dafür, dass im Schadensfall die besseren Leistungen anderer deutscher Hausrattarife übernommen werden – allerdings mit klar benannten Ausnahmen und einer Begrenzung auf die Höchstversicherungssumme.
Leistungsgarantie gegenüber GDV-Musterbedingungen
Der Versicherer garantiert, dass die dieser Hausrat-Versicherung zugrunde liegenden Allgemeinen Hausratversicherungsbedingungen (VHB) sowie die Besonderen Bedingungen und Klauseln ausschließlich zum Vorteil des Versicherungsnehmers von den Bedingungen abweichen, die der Gesamtverband der Versicherungswirtschaft (GDV) mit Stand 26.05.2017 empfohlen hat.
Garantie zur Einhaltung der Mindeststandards des Arbeitskreises Beratungsprozesse
Der Versicherer garantiert, dass die dieser Versicherung zugrunde liegenden Allgemeinen Hausratversicherungsbedingungen (VHB) sowie die Besonderen Bedingungen und Klauseln die Mindestleistungsstandards erfüllen, wie sie vom Arbeitskreis „Beratungsprozesse" mit Stand 06.01.2016 empfohlen wurden.
Der Arbeitskreis Beratungsprozesse ist eine Initiative mehrerer Vermittlerverbände und Servicegesellschaften. Er empfiehlt Risikoanalysen und Mindestleistungsstandards für die Vermittler.
Bestleistungsgarantie
Sofern vereinbart und im Versicherungsschein oder seinen Nachträgen ausgewiesen, sind Schäden im Rahmen der Bestleistungsgarantie mitversichert.
Bietet zum Zeitpunkt des Schadensereignisses ein in Deutschland zum Betrieb zugelassener Versicherer im Rahmen eines allgemein zugänglichen Hausrattarifes weitergehende Leistungen, höhere Entschädigungsgrenzen (Sublimits) oder geringere Selbstbeteiligungen als die Neodigital an, ohne dass diese als beitragspflichtige Erweiterungen bei dem anderen Versicherer eingebunden werden (müssten), so gilt im Schadensfall:
- Der Versicherungsschutz wird um solche Leistungen erweitert.
- Entschädigungsgrenzen (Sublimits) werden bis zur Höhe der Entschädigungsgrenzen des anderweitigen Versicherers erweitert, jedoch maximal bis zur Höchstversicherungssumme dieses Vertrages.
- Selbstbeteiligungen werden reduziert oder gestrichen, sofern es sich nicht um generell zum Vertrag vereinbarte oder um nachträgliche Sanierungsselbstbehalte handelt.
Voraussetzung ist, dass der Versicherungsnehmer die weitergehenden Leistungen in Form von Versicherungsbedingungen nachweist.
Die Leistungsgarantie gilt nicht:
- für höhere Entschädigungsgrenzen für Wertsachen,
- für Einschlüsse und/oder Leistungserweiterungen auf All-Risk-Basis,
- für den Einschluss von weiteren Elementargefahren (wie Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch),
- für Glasbruch,
- für einfachen Fahrraddiebstahl,
- für berufliche und gewerbliche Risiken,
- für Schäden durch Vorsatz,
- für Assistance- und sonstige versicherungsfremde Dienstleistungen,
- für Innere Unruhen.
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf die Höchstversicherungssumme begrenzt. Die Regelungen zur Entschädigungsberechnung und Unterversicherung bleiben unberührt.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherer sagt zu, dass seine Hausratbedingungen im Vergleich zu den GDV-Musterbedingungen und den Mindeststandards des Arbeitskreises Beratungsprozesse nur zugunsten des Versicherungsnehmers abweichen. Zusätzlich kann eine Bestleistungsgarantie vereinbart sein: Bietet ein anderer deutscher Hausrattarif im Schadensfall bessere Leistungen, höhere Grenzen oder niedrigere Selbstbeteiligungen, wird der eigene Schutz entsprechend angepasst. Für bestimmte Bereiche wie Wertsachen, Elementargefahren, Glasbruch oder gewerbliche Risiken gilt diese Garantie jedoch nicht, und die Entschädigung ist auf die Höchstversicherungssumme begrenzt.
Häufige Fragen
Was bedeutet die Bestleistungsgarantie in der Hausratversicherung?
Bietet zum Schadenzeitpunkt ein anderer in Deutschland zugelassener Versicherer in einem allgemein zugänglichen Hausrattarif bessere Leistungen, höhere Entschädigungsgrenzen oder geringere Selbstbeteiligungen an, ohne dass diese kostenpflichtig eingebunden werden müssten, wird der eigene Versicherungsschutz im Schadensfall entsprechend erweitert – begrenzt auf die Höchstversicherungssumme.
Muss ich etwas nachweisen, damit die Bestleistungsgarantie greift?
Ja. Voraussetzung ist, dass der Versicherungsnehmer die weitergehenden Leistungen in Form von Versicherungsbedingungen nachweist. Außerdem muss die Bestleistungsgarantie vereinbart und im Versicherungsschein oder seinen Nachträgen ausgewiesen sein.
Für welche Bereiche gilt die Bestleistungsgarantie nicht?
Sie gilt unter anderem nicht für höhere Entschädigungsgrenzen bei Wertsachen, Leistungen auf All-Risk-Basis, weitere Elementargefahren, Glasbruch, einfachen Fahrraddiebstahl, berufliche und gewerbliche Risiken, Schäden durch Vorsatz, Assistance- und versicherungsfremde Dienstleistungen sowie Innere Unruhen.
Was garantiert der Versicherer im Vergleich zu den GDV-Musterbedingungen?
Der Versicherer garantiert, dass die zugrunde liegenden Hausratbedingungen und Klauseln ausschließlich zum Vorteil des Versicherungsnehmers von den vom GDV empfohlenen Bedingungen (Stand 26.05.2017) abweichen.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung XL-Spezial 2025