Bei der Hausratversicherung von Neodigital entfällt die Leistung vollständig, wenn der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall vorsätzlich herbeiführt. Wird der Vorsatz durch ein rechtskräftiges Strafurteil festgestellt, gilt die vorsätzliche Herbeiführung des Schadens als bewiesen.
Vorsätzliche oder grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalles
Führt der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall vorsätzlich herbei, so ist der Versicherer von der Entschädigungspflicht frei.
Ist die Herbeiführung des Schadens durch ein rechtskräftiges Strafurteil wegen Vorsatzes in der Person des Versicherungsnehmers festgestellt, so gilt die vorsätzliche Herbeiführung des Schadens als bewiesen.
Was bedeutet das konkret?
Wenn der Versicherungsnehmer den Schaden absichtlich verursacht, muss der Versicherer nicht zahlen. Steht der Vorsatz durch ein rechtskräftiges Strafurteil fest, gilt die absichtliche Herbeiführung des Schadens als nachgewiesen.
Häufige Fragen
Zahlt die Versicherung, wenn ich den Schaden mit Absicht verursacht habe?
Nein. Führt der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall vorsätzlich herbei, ist der Versicherer von der Entschädigungspflicht frei.
Wie wird nachgewiesen, dass ein Schaden vorsätzlich herbeigeführt wurde?
Ist die Herbeiführung des Schadens durch ein rechtskräftiges Strafurteil wegen Vorsatzes in der Person des Versicherungsnehmers festgestellt, gilt die vorsätzliche Herbeiführung des Schadens als bewiesen.
Was bedeutet es, dass der Versicherer von der Entschädigungspflicht frei ist?
Es bedeutet, dass der Versicherer bei vorsätzlicher Herbeiführung des Versicherungsfalles keine Leistung erbringen muss.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung XL-Spezial 2025