Bei der Neodigital Hausratversicherung muss sich der Versicherungsnehmer die Kenntnis und das Verhalten seiner Repräsentanten zurechnen lassen. Das bedeutet, dass das Wissen und Handeln von Personen, die als Repräsentanten auftreten, dem Versicherungsnehmer selbst angerechnet wird.
Der Versicherungsnehmer muss sich die Kenntnis und das Verhalten seiner Repräsentanten zurechnen lassen.
Was bedeutet das konkret?
Handelt eine Person als Repräsentant des Versicherungsnehmers, so wird deren Wissen und Verhalten so behandelt, als wäre es das des Versicherungsnehmers selbst. Der Versicherungsnehmer kann sich also nicht darauf berufen, von etwas nichts gewusst oder etwas nicht selbst getan zu haben, wenn sein Repräsentant davon Kenntnis hatte oder entsprechend gehandelt hat.
Häufige Fragen
Wird mir das Verhalten anderer Personen angerechnet?
Ja. Der Versicherungsnehmer muss sich die Kenntnis und das Verhalten seiner Repräsentanten zurechnen lassen.
Zählt auch das, was ein Repräsentant wusste?
Ja, die Kenntnis der Repräsentanten wird dem Versicherungsnehmer zugerechnet.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung XL-Spezial 2025