Bei der Hausratversicherung der Neodigital sind auch Schäden mitversichert, die der Versicherungsnehmer oder sein Repräsentant grob fahrlässig herbeigeführt hat – und zwar ohne dass die Versicherungsleistung entsprechend dem Grad des Verschuldens gekürzt wird. Der Schutz gilt bis zu dem im Versicherungsschein genannten Betrag.
Schäden aus einem Versicherungsfall, den der Versicherungsnehmer oder sein Repräsentant grob fahrlässig herbeigeführt hat, sind mitversichert. Dabei erfolgt keine Kürzung der Versicherungsleistung in einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis.
Der Versicherungsschutz besteht bis zu dem im Versicherungsschein genannten Betrag.
Was bedeutet das konkret?
Wenn der Versicherungsnehmer oder sein Repräsentant einen Schaden grob fahrlässig verursacht, wird die Leistung nicht anteilig nach dem Grad des Verschuldens gekürzt. Der Schaden ist stattdessen mitversichert. Diese Absicherung gilt bis zu dem Betrag, der im Versicherungsschein angegeben ist.
Häufige Fragen
Wird bei grober Fahrlässigkeit die Leistung gekürzt?
Nein. Schäden aus einem grob fahrlässig herbeigeführten Versicherungsfall sind ohne eine Kürzung der Versicherungsleistung mitversichert – auch nicht entsprechend der Schwere des Verschuldens.
Wessen grobe Fahrlässigkeit ist mitversichert?
Mitversichert sind Schäden aus einem Versicherungsfall, den der Versicherungsnehmer oder sein Repräsentant grob fahrlässig herbeigeführt hat.
Bis zu welcher Höhe besteht der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz besteht bis zu dem im Versicherungsschein genannten Betrag.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung XL-Spezial 2025