Bei der Hausratversicherung von Neodigital zählen bestimmte Sachen ausdrücklich nicht zum versicherten Hausrat: Dazu gehören Gebäudebestandteile, vom Gebäudeeigentümer eingebrachte Sachen, Kraftfahrzeuge und Anhänger samt Teilen und Zubehör, Luft- und Wasserfahrzeuge, der Hausrat von Mietern und Untermietern, anderweitig gesondert versicherte Sachen sowie elektronisch gespeicherte Daten und Programme.
Nicht zum Hausrat gehören
- Gebäudebestandteile, es sei denn, sie sind gesondert als versichert genannt.
- Vom Gebäudeeigentümer eingebrachte oder in sein Eigentum übergegangene Sachen, für die er die Gefahr trägt. Werden diese Sachen danach durch den Mieter oder Wohnungseigentümer ersetzt, sind auch diese Ersatzsachen nicht versichert.
- Kraftfahrzeuge aller Art und Anhänger, unabhängig von deren Versicherungspflicht, sowie Teile und Zubehör von Kraftfahrzeugen und Anhängern, soweit sie nicht ausdrücklich als versichert genannt sind.
- Luft- und Wasserfahrzeuge, unabhängig von deren Versicherungspflicht, einschließlich nicht eingebauter Teile, soweit sie nicht ausdrücklich als versichert genannt sind.
- Hausrat von Mietern und Untermietern in der Wohnung des Versicherungsnehmers. Ausgenommen ist Hausrat, den der Versicherungsnehmer ihnen überlassen hat.
- Sachen im Privatbesitz, die durch einen gesonderten Versicherungsvertrag versichert sind (zum Beispiel für Schmucksachen und Pelze, Kunstgegenstände, Musikinstrumente oder Jagd- und Sportwaffen).
- Elektronisch gespeicherte Daten und Programme. Die Kosten für die technische Wiederherstellung von elektronisch gespeicherten, ausschließlich für die private Nutzung bestimmten Daten und Programmen sind nur versichert, soweit dies zusätzlich vereinbart ist.
Was bedeutet das konkret?
Dieser Abschnitt zählt auf, welche Sachen nicht als Hausrat gelten und damit nicht mitversichert sind. Dazu gehören unter anderem Gebäudebestandteile, Sachen des Gebäudeeigentümers, Fahrzeuge samt Teilen, der Hausrat von Mietern und Untermietern sowie Gegenstände, die bereits über einen eigenen Vertrag versichert sind. Auch elektronische Daten und Programme sind grundsätzlich ausgenommen; nur die technische Wiederherstellung privat genutzter Daten kann bei zusätzlicher Vereinbarung versichert sein.
Häufige Fragen
Sind mein Auto und mein Anhänger über die Hausratversicherung geschützt?
Nein. Kraftfahrzeuge aller Art und Anhänger gehören nicht zum Hausrat – unabhängig von ihrer Versicherungspflicht. Das gilt auch für Teile und Zubehör, soweit sie nicht ausdrücklich als versichert genannt sind.
Ist der Hausrat meines Untermieters mitversichert?
Grundsätzlich nicht. Der Hausrat von Mietern und Untermietern in der Wohnung des Versicherungsnehmers zählt nicht dazu – es sei denn, der Versicherungsnehmer hat ihnen diese Sachen überlassen.
Sind elektronisch gespeicherte Daten und Programme versichert?
Elektronisch gespeicherte Daten und Programme gehören nicht zum Hausrat. Die Kosten für die technische Wiederherstellung ausschließlich privat genutzter Daten und Programme sind nur versichert, wenn dies zusätzlich vereinbart wurde.
Was gilt für Schmuck oder Kunstgegenstände, die ich schon separat versichert habe?
Sachen im Privatbesitz, die durch einen gesonderten Versicherungsvertrag versichert sind – etwa Schmucksachen und Pelze, Kunstgegenstände, Musikinstrumente oder Jagd- und Sportwaffen –, gehören nicht zum Hausrat.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung XL-Spezial 2025