Bei der Hausratversicherung von Neodigital zählen alle Sachen zum Hausrat, die dem Haushalt des Versicherungsnehmers zur privaten Nutzung dienen – also zum Gebrauch oder Verbrauch. Dazu gehören auch Wertsachen und Bargeld sowie unter bestimmten Voraussetzungen Einbaumöbel, Anbauküchen, Antennenanlagen, Markisen, selbstfahrende Krankenfahrstühle, Boote, Fall- und Gleitschirme, beruflich genutzte eitsgeräte und Haustiere. Auch fremdes Eigentum im Haushalt kann mitversichert sein.
Zum Hausrat gehören alle Sachen, die dem Haushalt des Versicherungsnehmers zur privaten Nutzung dienen. Damit ist der Gebrauch bzw. Verbrauch gemeint.
Wertsachen und Bargeld gehören ebenfalls zum Hausrat. Hierfür gelten besondere Voraussetzungen und Entschädigungsgrenzen.
Ferner gehören zum Hausrat:
- alle in das Gebäude eingefügten Sachen (z. B. Einbaumöbel und Einbauküchen). Das gilt aber nur, wenn der Versicherungsnehmer diese als Mieter oder Wohnungseigentümer auf seine Kosten beschafft oder übernommen hat. Er muss aufgrund dessen hierfür die Gefahr tragen.
- Anbaumöbel und Anbauküchen, die serienmäßig vorgefertigt und lediglich mit geringem Einbauaufwand an die Gebäudeverhältnisse angepasst worden sind.
- privat genutzte Antennenanlagen und Markisen, die ausschließlich der versicherten Wohnung dienen. Diese müssen sich auf dem Grundstück befinden, auf dem die versicherte Wohnung liegt.
- selbstfahrende Krankenfahrstühle, Rasenmäher, Go-Karts, Modell- und Spielfahrzeuge, soweit diese nicht versicherungspflichtig sind.
- Kanus, Ruder-, Falt- und Schlauchboote einschließlich ihrer Motoren sowie Surfgeräte.
- Fall- und Gleitschirme sowie nicht motorisierte Flugdrachen.
- Arbeitsgeräte und Einrichtungsgegenstände, die folgenden Personen zu ausschließlich beruflichen oder gewerblichen Zwecken dienen: dem Versicherungsnehmer oder einer Person, die mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebt. Handelswaren und Musterkollektionen sind hiervon ausgeschlossen.
- Haustiere, d. h. Tiere, die regelmäßig artgerecht in Wohnungen gehalten werden (z. B. Fische, Katzen, Vögel).
Zum Hausrat gehört auch fremdes Eigentum, das sich im Haushalt des Versicherungsnehmers befindet. Das gilt nicht für Sachen von Mietern bzw. Untermietern des Versicherungsnehmers.
Was bedeutet das konkret?
Zum Hausrat zählen grundsätzlich alle Dinge, die man im Haushalt privat nutzt oder verbraucht, einschließlich Wertsachen und Bargeld. Darüber hinaus sind auch bestimmte fest eingebaute oder angebaute Möbel, Antennen, Markisen, einige Fahrzeuge und Sportgeräte, beruflich genutzte Arbeitsgeräte sowie Haustiere erfasst. Auch fremdes Eigentum im Haushalt kann dazugehören, nicht aber Sachen von Mietern oder Untermietern.
Häufige Fragen
Sind Bargeld und Wertsachen mitversichert?
Ja, Wertsachen und Bargeld gehören ebenfalls zum Hausrat. Dafür gelten allerdings besondere Voraussetzungen und Entschädigungsgrenzen.
Gehört meine Einbauküche zum Hausrat?
In das Gebäude eingefügte Sachen wie Einbaumöbel und Einbauküchen gehören zum Hausrat, aber nur, wenn der Versicherungsnehmer sie als Mieter oder Wohnungseigentümer auf eigene Kosten beschafft oder übernommen hat und deshalb die Gefahr dafür trägt.
Zählen Haustiere zum versicherten Hausrat?
Ja, Haustiere gehören zum Hausrat, sofern es sich um Tiere handelt, die regelmäßig artgerecht in Wohnungen gehalten werden, zum Beispiel Fische, Katzen oder Vögel.
Ist auch fremdes Eigentum im Haushalt versichert?
Fremdes Eigentum, das sich im Haushalt des Versicherungsnehmers befindet, gehört ebenfalls zum Hausrat. Ausgenommen sind jedoch Sachen von Mietern bzw. Untermietern des Versicherungsnehmers.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung XL-Spezial 2025