Bei der Hausratversicherung von Neodigital sind Glasbruchschäden am Versicherungsort mitversichert, wenn dies vereinbart und im Versicherungsschein ausgewiesen ist – dazu zählen Gebäudeverglasungen wie Fenster, Türen und Wintergärten ebenso wie Mobiliarverglasungen von Schränken, Spiegeln oder Bildern, außerdem Aquarien, künstlerisch bearbeitete Scheiben (bis 1.000 EUR) sowie Glaskeramik- und Induktionskochfelder. Nicht abgedeckt sind unter anderem undicht gewordene Isolierverglasungen, Photovoltaikmodule, Hohlgläser sowie bloße Schrammen und Absplitterungen.
Sofern vereinbart und im Versicherungsschein oder seinen Nachträgen ausgewiesen, gelten Schäden durch Glasbruch am Versicherungsort als mitversichert.
Versichert sind
Gebäudeverglasungen:
- fertig eingesetzte oder montierte Glas- und Kunststoffscheiben von Fenstern, Türen, Balkonen, Terrassen, Wänden, Wintergärten, Veranden, Loggien, Wetterschutzvorbauten, Dächern, Brüstungen, Duschkabinen, Sonnenkollektoren (nicht Photovoltaikanlagen), Lichtkuppeln (auch aus Kunststoff), Glasbausteine sowie Profilbaugläser
Mobiliarverglasungen:
- Glas- und Kunststoffscheiben von Bildern, Schränken, Vitrinen, Stand-, Wand- und Schrankspiegeln, Glas- und Kunststoffplatten, Glasscheiben und Sichtfenster von Öfen
- Aquarien, Terrarien aus Glas
- künstlerisch bearbeitete Glasscheiben, -platten und -spiegel; die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 1.000 EUR begrenzt
- Glaskeramik- und Induktionskochfelder inklusive deren Elektrik/Elektronik
Nicht versicherte Sachen gegen Glasbruch
- Mehrscheiben-Isolierverglasungen, deren Randverbindungen durch normale Abnutzung, Fabrikations- oder Verglasungsfehler undicht geworden sind (Kondensatbildung im Scheibenzwischenraum)
- Photovoltaik-/Solarmodule
- Hohlgläser, Beleuchtungskörper und optische Gläser
- Gebäude überwiegend aus Glas, Gewächshäuser und Schwimmbadabdeckungen
Ein Glasbruch liegt vor, wenn versicherte Verglasungen durch Zerbrechen zerstört werden.
Nicht versichert sind – ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen – Schäden durch:
- Schrammen, Absplitterungen, Muschelbildungen und Ähnliches an Oberflächen und Kanten von Verglasungen
- Undichtwerden der Randverbindungen an Mehrscheiben-Isolierverglasungen
Der Versicherer ersetzt auch Kosten für Aufwendungen für das vorläufige Verschließen von Öffnungen (Notverschalungen, Notverglasungen).
Ersetzt werden, soweit nichts anderes vereinbart ist, zerstörte Sachen durch Liefern und Montieren von Sachen oder Sachteilen gleicher Art und Güte (Naturalersatz).
Was bedeutet das konkret?
Wenn Glasbruch ausdrücklich vereinbart und im Versicherungsschein festgehalten ist, sind zerbrochene Scheiben am Versicherungsort mitversichert. Dazu gehören fest eingebaute Gebäudeverglasungen, Verglasungen an Möbeln, Aquarien und Terrarien, künstlerisch bearbeitete Scheiben bis 1.000 EUR je Versicherungsfall sowie Glaskeramik- und Induktionskochfelder samt Elektrik. Bestimmte Dinge wie undicht gewordene Isolierverglasungen, Photovoltaikmodule, Hohlgläser sowie reine Schrammen und Absplitterungen bleiben ausgeschlossen. Ersetzt wird in der Regel durch Naturalersatz, also Lieferung und Montage gleichwertiger Sachen; auch Kosten für Notverschalungen und Notverglasungen werden übernommen.
Häufige Fragen
Ist Glasbruch automatisch in der Hausratversicherung enthalten?
Nein. Schäden durch Glasbruch gelten nur dann als mitversichert, wenn dies vereinbart und im Versicherungsschein oder seinen Nachträgen ausgewiesen ist.
Sind Cerankochfelder gegen Glasbruch abgesichert?
Ja, Glaskeramik- und Induktionskochfelder inklusive deren Elektrik und Elektronik gehören zu den versicherten Sachen.
Zahlt die Versicherung, wenn nur ein Kratzer oder eine Absplitterung entstanden ist?
Nein. Schrammen, Absplitterungen, Muschelbildungen und Ähnliches an Oberflächen und Kanten von Verglasungen sind nicht versichert. Ein Glasbruch liegt nur vor, wenn versicherte Verglasungen durch Zerbrechen zerstört werden.
Wie wird ein zerbrochenes Glas ersetzt?
Soweit nichts anderes vereinbart ist, erfolgt der Ersatz durch Liefern und Montieren von Sachen oder Sachteilen gleicher Art und Güte (Naturalersatz). Zusätzlich werden Kosten für das vorläufige Verschließen von Öffnungen wie Notverschalungen oder Notverglasungen übernommen.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung XL-Spezial 2025