Bei der Hausratversicherung von Neodigital ist der Versicherungsort die im Versicherungsschein bezeichnete Wohnung – dazu zählen die privat genutzten Wohnräume, Loggien, Balkone und unmittelbar anschließende Terrassen ebenso wie privat genutzte Räume in Nebengebäuden, gemeinschaftlich genutzte verschließbare Räume für Hausrat sowie privat genutzte Garagen in der Nähe. So ist klar geregelt, welche Flächen und Räume zum versicherten Bereich gehören.
Versicherungsort ist die im Versicherungsschein bezeichnete Wohnung. Zur Wohnung gehören:
- diejenigen Räume, die Wohnzwecken dienen und eine selbständige Lebensführung ermöglichen. Das sind die ausschließlich vom Versicherungsnehmer privat genutzten Flächen eines Gebäudes. Der Nutzung durch den Versicherungsnehmer steht eine Nutzung durch Personen gleich, die mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben. Räume, die ausschließlich beruflich oder gewerblich genutzt werden, gehören nicht zur Wohnung. Ausgenommen davon sind Räume, die ausschließlich über die Wohnung zu betreten sind (sogenanntes Arbeitszimmer in der Wohnung).
- Loggien, Balkone sowie an das Gebäude unmittelbar anschließende Terrassen. Gleiches gilt für Räume in Nebengebäuden einschließlich Garagen, die ausschließlich vom Versicherungsnehmer zu privaten Zwecken genutzt werden. Diese müssen sich auf dem Grundstück befinden, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet. Der Nutzung durch den Versicherungsnehmer steht eine Nutzung durch Personen gleich, die mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben.
- gemeinschaftlich genutzte, verschließbare Räume, in denen Hausrat bestimmungsgemäß vorgehalten wird (zum Beispiel ausgewiesene Stellflächen in Fluren, Fahrradkeller, Waschkeller). Diese müssen sich auf demselben Grundstück befinden, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet.
- privat genutzte Garagen, soweit sich diese in der Nähe des Versicherungsorts befinden.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsort ist die Wohnung, die im Versicherungsschein genannt ist. Dazu zählen die privat genutzten Wohnräume samt Loggien, Balkonen und anschließenden Terrassen sowie privat genutzte Räume in Nebengebäuden und Garagen auf demselben Grundstück. Auch gemeinschaftlich genutzte, verschließbare Räume für Hausrat auf dem Grundstück und privat genutzte Garagen in der Nähe gehören dazu. Rein beruflich oder gewerblich genutzte Räume zählen nicht dazu – außer einem Arbeitszimmer, das nur über die Wohnung erreichbar ist.
Häufige Fragen
Zählt ein häusliches Arbeitszimmer zum Versicherungsort?
Rein beruflich oder gewerblich genutzte Räume gehören grundsätzlich nicht zur Wohnung. Ausgenommen sind jedoch Räume, die ausschließlich über die Wohnung zu betreten sind – also ein sogenanntes Arbeitszimmer in der Wohnung.
Sind Balkon, Terrasse und Kellerräume mitversichert?
Ja, zum Versicherungsort gehören Loggien, Balkone und unmittelbar an das Gebäude anschließende Terrassen. Ebenso zählen gemeinschaftlich genutzte, verschließbare Räume, in denen Hausrat bestimmungsgemäß vorgehalten wird, wie Fahrradkeller oder Waschkeller, wenn sie sich auf demselben Grundstück befinden.
Ist meine Garage Teil des Versicherungsorts?
Privat genutzte Garagen gehören zum Versicherungsort, soweit sie sich in der Nähe des Versicherungsorts befinden. Räume in Nebengebäuden einschließlich Garagen zählen dazu, wenn sie ausschließlich privat genutzt werden und auf dem Grundstück der versicherten Wohnung liegen.
Gilt der Schutz auch für Personen, die mit mir zusammenleben?
Ja, die Nutzung durch den Versicherungsnehmer steht einer Nutzung durch Personen gleich, die mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung XL-Spezial 2025