Wer bei Neodigital in der Hausratversicherung den Diebstahl von Fahrrädern und Fahrradanhängern absichert, findet hier die Voraussetzungen: Der Schutz gilt nur, wenn er im Versicherungsschein ausgewiesen ist, umfasst auch Pedelecs und E-Bikes ohne Versicherungspflicht und verlangt ein eigenständiges Fahrradschloss. Ergänzend wird geregelt, wann versicherte Sachen ersetzt werden, wenn sie aus aufgebrochenen Fahrzeugen entwendet werden – bis zu einem festen Höchstbetrag.
Diebstahl von Fahrrädern und Fahrradanhängern
Sofern vereinbart und im Versicherungsschein oder seinen Nachträgen ausgewiesen, sind Schäden durch Diebstahl von Fahrrädern und Fahrradanhängern mitversichert.
Der Versicherungsschutz für Fahrräder und Fahrradanhänger erstreckt sich auch auf Schäden durch Diebstahl. Fahrrädern gleichgestellt sind Pedelecs sowie E-Bikes, sofern keine Versicherungspflicht besteht.
Der Versicherungsnehmer hat das Fahrrad durch ein eigenständiges Fahrradschloss gegen Diebstahl zu sichern, wenn er es nicht zur Fortbewegung einsetzt. Sicherungseinrichtungen, die dauerhaft mit dem Fahrrad verbunden sind (z. B. sogenannte „Rahmenschlösser"), gelten nicht als eigenständige Schlösser.
Für die mit dem Fahrrad und Fahrradanhänger lose verbundenen und regelmäßig ihrem Gebrauch dienenden Sachen besteht nur Versicherungsschutz, wenn sie zusammen mit dem versicherten Fahrrad und/oder Fahrradanhänger abhandengekommen sind.
Der Versicherungsnehmer hat Unterlagen über den Hersteller, die Marke und die Rahmennummern der versicherten Fahrräder zu beschaffen und aufzubewahren. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Bestimmung, so kann er die Entschädigung nur verlangen, wenn er die Merkmale anderweitig nachweisen kann.
Der Versicherungsnehmer hat den Diebstahl unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle anzugeben. Außerdem muss er dem Versicherer einen Nachweis dafür erbringen, dass die Sachen nicht innerhalb von 3 Wochen seit Anzeige des Diebstahls wieder herbeigeschafft wurden.
Verletzt der Versicherungsnehmer eine der genannten Obliegenheiten zur Sicherung durch ein eigenständiges Schloss, zur Aufbewahrung der Unterlagen oder zur Anzeige des Diebstahls, so ist der Versicherer nach Maßgabe der beschriebenen Voraussetzungen zur Kündigung berechtigt oder auch ganz oder teilweise leistungsfrei.
Versicherungsschutz besteht bis zu dem im Versicherungsschein genannten Betrag.
Diebstahl aus Kraftfahrzeugen
Entschädigung wird auch geleistet für versicherte Sachen, wenn sie durch Aufbrechen verschlossener Personenkraftwagen oder Wohnmobile, Dachboxen oder Kraftfahrzeuganhänger entwendet, zerstört oder beschädigt werden. Für Wohnwagen gilt dies nicht.
Keine Entschädigung wird für Wertsachen geleistet.
Versicherungsschutz besteht bis zu einem Betrag von 2.500 EUR.
Der Versicherungsnehmer muss den Diebstahl unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle anzeigen. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit, kann der Versicherer leistungsfrei sein.
Was bedeutet das konkret?
Fahrraddiebstahl ist nur dann mitversichert, wenn dies vereinbart und im Versicherungsschein ausgewiesen ist; erfasst sind auch Pedelecs und E-Bikes ohne Versicherungspflicht. Der Versicherungsnehmer muss das Fahrrad mit einem eigenständigen Schloss sichern, Herstellerangaben und Rahmennummer aufbewahren und einen Diebstahl unverzüglich der Polizei melden. Zusätzlich sind versicherte Sachen bis 2.500 EUR ersetzbar, wenn sie aus aufgebrochenen Fahrzeugen wie Pkw, Wohnmobilen, Dachboxen oder Kfz-Anhängern gestohlen werden – Wertsachen und Wohnwagen sind hiervon ausgenommen.
Häufige Fragen
Sind auch E-Bikes und Pedelecs beim Fahrraddiebstahl mitversichert?
Ja, Pedelecs und E-Bikes sind Fahrrädern gleichgestellt, sofern für sie keine Versicherungspflicht besteht.
Welches Schloss muss ich verwenden, damit der Schutz greift?
Das Fahrrad muss mit einem eigenständigen Fahrradschloss gesichert werden, wenn es nicht zur Fortbewegung genutzt wird. Fest mit dem Rad verbundene Sicherungen wie Rahmenschlösser gelten nicht als eigenständiges Schloss.
Bis zu welchem Betrag sind Sachen aus aufgebrochenen Fahrzeugen versichert?
Der Versicherungsschutz für Diebstahl aus Kraftfahrzeugen besteht bis zu einem Betrag von 2.500 EUR. Wertsachen sind dabei ausgeschlossen.
Was muss ich nach einem Fahrraddiebstahl tun?
Der Diebstahl ist unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle anzuzeigen. Zudem ist dem Versicherer nachzuweisen, dass die Sachen nicht innerhalb von 3 Wochen seit der Anzeige wieder herbeigeschafft wurden.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung XL-Spezial 2025