Bei der Hausratversicherung der Neodigital zählen zu den Wertsachen unter anderem Bargeld und geladene Geldbeträge, Urkunden und Wertpapiere, Schmuck, Edelsteine, Perlen, Münzen, Sachen aus Gold, Platin oder Silber sowie Pelze, handgeknüpfte Teppiche, Kunstgegenstände und über 100 Jahre alte Antiquitäten. Ein Wertschutzschrank ist ein anerkanntes Sicherheitsbehältnis, das je nach Gewicht verankert sein muss. Für Wertsachen außerhalb eines verschlossenen Wertschutzschranks gelten die im Versicherungsschein genannten Entschädigungsgrenzen.
Wertsachen
Versicherte Wertsachen sind:
- Bargeld sowie auf Karten oder sonstige Datenträger geladene Geldbeträge;
- Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere;
- Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen, Medaillen sowie alle Sachen aus Gold oder Platin;
- Pelze, handgeknüpfte Teppiche, Gobelins und Kunstgegenstände sowie Sachen aus Silber, die nicht bereits unter dem vorherigen Punkt genannt sind;
- Antiquitäten, die über 100 Jahre alt sind, mit Ausnahme von Möbelstücken.
Wertschutzschränke
Wertschutzschränke sind Sicherheitsbehältnisse, die durch die VdS Schadenverhütung GmbH oder durch eine gleichermaßen qualifizierte Prüfstelle anerkannt sind.
Zusätzlich gilt: Freistehende Wertschutzschränke müssen ein Mindestgewicht von 200 kg aufweisen. Bei geringerem Gewicht müssen sie nach den Herstellervorschriften fachmännisch verankert oder in der Wand oder im Fußboden bündig eingelassen sein.
Entschädigungsgrenzen
Wertsachen werden je Versicherungsfall bis zur im Versicherungsschein genannten Versicherungssumme entschädigt, sofern nichts anderes vereinbart ist.
Für Wertsachen außerhalb eines verschlossenen Wertschutzschranks gelten je Versicherungsfall folgende Entschädigungsgrenzen:
- für Bargeld und auf Karten oder sonstige Datenträger geladene Geldbeträge – mit Ausnahme von Münzen, deren Versicherungswert den Nennbetrag übersteigt – der im Versicherungsschein genannte Betrag;
- für Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere der im Versicherungsschein genannte Betrag;
- für Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen, Medaillen sowie alle Sachen aus Gold oder Platin der im Versicherungsschein genannte Betrag.
Was bedeutet das konkret?
Als Wertsachen gelten unter anderem Bargeld, Urkunden und Wertpapiere, Schmuck, Edelsteine, Münzen, Sachen aus Gold, Platin oder Silber, Pelze, handgeknüpfte Teppiche, Kunstgegenstände und mehr als 100 Jahre alte Antiquitäten (außer Möbel). Ein Wertschutzschrank muss von der VdS oder einer gleichwertigen Stelle anerkannt sein; leichtere Schränke unter 200 kg müssen verankert oder eingelassen werden. Innerhalb der Versicherungssumme werden Wertsachen ersetzt. Für Wertsachen, die nicht in einem verschlossenen Wertschutzschrank liegen, gelten die im Versicherungsschein genannten Höchstbeträge.
Häufige Fragen
Was zählt alles zu den versicherten Wertsachen?
Dazu gehören Bargeld und auf Karten oder Datenträger geladene Geldbeträge, Urkunden inklusive Sparbücher und sonstige Wertpapiere, Schmuck, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen, Medaillen sowie Sachen aus Gold oder Platin, außerdem Pelze, handgeknüpfte Teppiche, Gobelins, Kunstgegenstände, Sachen aus Silber und über 100 Jahre alte Antiquitäten – ausgenommen Möbelstücke.
Wann gilt ein Tresor als Wertschutzschrank?
Wenn er von der VdS Schadenverhütung GmbH oder einer gleichermaßen qualifizierten Prüfstelle anerkannt ist. Freistehende Wertschutzschränke müssen mindestens 200 kg wiegen; bei geringerem Gewicht müssen sie fachmännisch nach Herstellervorschrift verankert oder bündig in Wand oder Fußboden eingelassen sein.
Bis zu welchem Betrag werden Wertsachen ersetzt?
Wertsachen werden je Versicherungsfall bis zur im Versicherungsschein genannten Versicherungssumme entschädigt, sofern nichts anderes vereinbart ist.
Was gilt für Wertsachen außerhalb eines verschlossenen Wertschutzschranks?
Dann gelten je Versicherungsfall besondere Entschädigungsgrenzen in Höhe der jeweils im Versicherungsschein genannten Beträge – für Bargeld und geladene Geldbeträge (außer Münzen, deren Versicherungswert den Nennbetrag übersteigt), für Urkunden und Wertpapiere sowie für Schmuck, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen, Medaillen und Sachen aus Gold oder Platin.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung XL-Spezial 2025