Bei der Neodigital Hausratversicherung umfasst die Gefahr Leitungswasser sowohl bestimmungswidrig austretendes Wasser aus Rohren, Schläuchen, Heizungs- und Klimaanlagen, Wasserbetten oder Aquarien als auch frostbedingte und sonstige Bruchschäden an Rohren und Installationen innerhalb von Gebäuden. Ausgeschlossen bleiben unter anderem Schäden durch Plansch- oder Reinigungswasser, Grundwasser, Überschwemmung, Erdbeben sowie Schäden an nicht bezugsfertigen Gebäuden.
Versicherte Gefahren und Schäden
Unter die Gefahr Leitungswasser fallen:
- Leitungswasserschäden
- Bruchschäden
Leitungswasserschäden
Leitungswasser ist Wasser, das bestimmungswidrig ausgetreten ist aus:
- Rohren der Wasserversorgung (Zu- und Ableitungen) oder damit verbundenen Schläuchen,
- den mit diesen Rohren bzw. Schläuchen verbundenen sonstigen Einrichtungen oder deren wasserführenden Teilen,
- Heizungs- oder Klimaanlagen,
- Wasserlösch- oder Berieselungsanlagen,
- Wasserbetten oder Aquarien.
Als Leitungswasser gelten auch Betriebsflüssigkeiten aus Heizungs- oder Klimaanlagen sowie Wasserdampf. Ausgenommen davon sind die Flüssigkeiten, die zur Energieerzeugung bestimmt sind.
Bruchschäden
Soweit die folgenden Rohre und Installationen zum versicherten Hausrat gehören, sind folgende Bruchschäden innerhalb von Gebäuden versichert:
Frostbedingte und sonstige Bruchschäden an Rohren:
- der Wasserversorgung (Zu- oder Ableitungen) oder den damit verbundenen Schläuchen;
- von Heizungs- oder Klimaanlagen;
- von Wasserlösch- oder Berieselungsanlagen.
Das setzt voraus, dass diese Rohre kein Bauteil von Heizkesseln, Boilern oder vergleichbaren Anlagen sind.
Frostbedingte Bruchschäden an folgenden Installationen:
- Badeeinrichtungen, Waschbecken, Spülklosetts, Armaturen (z. B. Wasser- und Absperrhähne, Ventile, Geruchsverschlüsse, Wassermesser) sowie deren Anschlussschläuche;
- Heizkörper, Heizkessel, Boiler oder vergleichbare Teile von Heizungs- oder Klimaanlagen.
Als innerhalb des Gebäudes gilt der gesamte Baukörper, einschließlich der Bodenplatte.
Rohre von Solarheizungsanlagen auf dem Dach gelten als Rohre innerhalb des Gebäudes.
Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, sind Rohre und Installationen unterhalb der Bodenplatte (tragend oder nicht tragend) nicht versichert.
Nicht versicherte Schäden
Nicht versichert sind ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen – es sei denn, im Folgenden sind solche genannt – Schäden durch:
- Plansch- oder Reinigungswasser;
- Schwamm;
- Grundwasser, stehendes oder fließendes Gewässer, Überschwemmung oder Witterungsniederschläge oder einen durch diese Ursachen hervorgerufenen Rückstau;
- Erdbeben, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch;
- Erdsenkung oder Erdrutsch, es sei denn, dass Leitungswasser die Erdsenkung oder den Erdrutsch verursacht hat;
- Öffnen der Sprinkler oder Bedienen der Berieselungsdüsen wegen eines Brandes, durch Druckproben oder durch Umbauten oder Reparaturarbeiten an dem versicherten Gebäude oder an der Wasserlösch- oder Berieselungsanlage.
Nicht versichert sind Schäden an:
- Gebäuden oder an Gebäudeteilen, die nicht bezugsfertig sind. Dies gilt auch für die in diesen Gebäuden oder Gebäudeteilen befindlichen Sachen.
- dem Inhalt eines Aquariums, die dadurch entstehen, dass Wasser aus dem Aquarium ausgetreten ist.
Was bedeutet das konkret?
Die Gefahr Leitungswasser deckt zwei Bereiche ab: einerseits Schäden durch Wasser, das ungewollt aus Rohren, Schläuchen, Heizungs- oder Klimaanlagen, Wasserlösch- oder Berieselungsanlagen, Wasserbetten oder Aquarien ausgetreten ist, andererseits bestimmte Bruchschäden an Rohren und Installationen innerhalb von Gebäuden. Auch Betriebsflüssigkeiten aus Heizungs- oder Klimaanlagen und Wasserdampf zählen dazu, nicht jedoch Flüssigkeiten zur Energieerzeugung. Ausgeschlossen sind unter anderem Schäden durch Plansch- oder Reinigungswasser, Grundwasser, Überschwemmung, Naturereignisse wie Erdbeben oder Lawinen sowie Schäden an noch nicht bezugsfertigen Gebäuden.
Häufige Fragen
Was gilt bei der Hausratversicherung als Leitungswasser?
Als Leitungswasser gilt Wasser, das bestimmungswidrig ausgetreten ist – etwa aus Rohren der Wasserversorgung und damit verbundenen Schläuchen, aus verbundenen sonstigen Einrichtungen oder deren wasserführenden Teilen, aus Heizungs- oder Klimaanlagen, aus Wasserlösch- oder Berieselungsanlagen sowie aus Wasserbetten oder Aquarien. Auch Betriebsflüssigkeiten aus Heizungs- oder Klimaanlagen und Wasserdampf zählen dazu, nicht jedoch Flüssigkeiten zur Energieerzeugung.
Sind Bruchschäden an Rohren mitversichert?
Soweit die Rohre und Installationen zum versicherten Hausrat gehören, sind innerhalb von Gebäuden frostbedingte und sonstige Bruchschäden an Rohren der Wasserversorgung, von Heizungs- oder Klimaanlagen sowie von Wasserlösch- oder Berieselungsanlagen versichert – vorausgesetzt, diese Rohre sind kein Bauteil von Heizkesseln, Boilern oder vergleichbaren Anlagen. Frostbedingte Bruchschäden sind zudem an bestimmten Installationen wie Badeeinrichtungen, Armaturen, Heizkörpern oder Boilern versichert.
Welche Wasserschäden sind nicht versichert?
Nicht versichert sind unter anderem Schäden durch Plansch- oder Reinigungswasser, Schwamm, Grundwasser, stehende oder fließende Gewässer, Überschwemmung, Witterungsniederschläge oder dadurch verursachten Rückstau, außerdem Erdbeben, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch sowie in der Regel Erdsenkung oder Erdrutsch. Auch Schäden an nicht bezugsfertigen Gebäuden und am ausgetretenen Aquarieninhalt sind ausgeschlossen.
Gelten Rohre unterhalb der Bodenplatte als versichert?
Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, sind Rohre und Installationen unterhalb der Bodenplatte – ob tragend oder nicht tragend – nicht versichert. Als innerhalb des Gebäudes gilt der gesamte Baukörper einschließlich der Bodenplatte, und Rohre von Solarheizungsanlagen auf dem Dach zählen als Rohre innerhalb des Gebäudes.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung XL-Spezial 2025