Bei der Hausratversicherung von Neodigital gilt als Leitungswasser auch das Wasser, das aus Zimmerbrunnen, Wassersäulen oder innerhalb des Gebäudes verlegten Regenfallrohren bestimmungswidrig austritt. Zusätzlich sind sonstige Bruchschäden an Armaturen auch ohne Frost bis zu einem Betrag von 500 EUR mitversichert, wobei bereits defekte sowie rein gewerblich genutzte Armaturen ausgeschlossen bleiben.
Schäden durch Wassersäulen, Zimmerbrunnen
In Erweiterung der Regelungen zum Leitungswasser gilt auch solches Wasser als Leitungswasser, das aus Zimmerbrunnen und Wassersäulen bestimmungswidrig ausgetreten ist.
Regenfallrohre innerhalb des Gebäudes
In Erweiterung der Regelungen zum Leitungswasser gilt auch solches Wasser als Leitungswasser, das aus Regenfallrohren bestimmungswidrig ausgetreten ist, die innerhalb des Gebäudes verlegt sind.
Sonstige Bruchschäden an Armaturen
In Erweiterung der Regelungen zu Bruchschäden sind Schäden an Armaturen auch dann mitversichert, wenn es sich nicht um Frostschäden handelt.
Ausgeschlossen sind:
- Schäden an bereits defekten Armaturen (zum Beispiel tropfenden Armaturen)
- Schäden an Armaturen, die ausschließlich geschäftlich, freiberuflich oder gewerblich genutzt werden
Der Versicherungsschutz besteht bis zu einem Betrag von 500 EUR.
Was bedeutet das konkret?
Zum versicherten Leitungswasser zählt hier auch Wasser, das aus Zimmerbrunnen, Wassersäulen oder aus im Gebäude verlegten Regenfallrohren ungewollt austritt. Darüber hinaus sind Bruchschäden an Armaturen selbst dann versichert, wenn kein Frost die Ursache ist. Nicht abgedeckt sind jedoch Schäden an Armaturen, die schon vorher defekt waren, sowie an rein gewerblich genutzten Armaturen. Für diese Armaturenschäden gilt eine Grenze von 500 EUR.
Häufige Fragen
Ist Wasser aus einem Zimmerbrunnen mitversichert?
Ja. Wasser, das aus Zimmerbrunnen und Wassersäulen bestimmungswidrig austritt, gilt hier ebenfalls als Leitungswasser und ist damit mitversichert.
Zählen auch Regenfallrohre zum Leitungswasserschutz?
Ja, sofern die Regenfallrohre innerhalb des Gebäudes verlegt sind. Tritt aus ihnen bestimmungswidrig Wasser aus, gilt dieses als Leitungswasser.
Sind Armaturenschäden auch ohne Frost versichert?
Ja. Schäden an Armaturen sind auch dann mitversichert, wenn es sich nicht um Frostschäden handelt – bis zu einem Betrag von 500 EUR.
Welche Armaturenschäden sind ausgeschlossen?
Ausgeschlossen sind Schäden an bereits defekten Armaturen, zum Beispiel tropfenden Armaturen, sowie an Armaturen, die ausschließlich geschäftlich, freiberuflich oder gewerblich genutzt werden.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung XL-Spezial 2025