Wenn im Haushalt Schäden durch Nutzfeuer, Rauch, Ruß, eine Verpuffung, Stromschwankungen, einen Fahrzeuganprall oder durch Sengen und Schmoren entstehen, greift bei der Hausratversicherung der Neodigital ein erweiterter Feuerschutz. Mitversichert sind zudem Schäden durch Überschallknall sowie Explosionen durch Kampfmittel aus beendeten Kriegen, wobei für Rauch-, Ruß- und Verpuffungsschäden eine Höchstgrenze und für Seng- und Schmorschäden eine Selbstbeteiligung gelten.
Nutzwärmeschäden
Mitversichert sind auch Brandschäden, die an versicherten Sachen dadurch entstehen, dass sie einem Nutzfeuer oder der Wärme zur Bearbeitung oder zu sonstigen Zwecken ausgesetzt werden. Dies gilt auch für Sachen, in denen oder durch die Nutzfeuer oder Wärme erzeugt, vermittelt oder weitergeleitet wird.
Überschallknall
Mitversichert sind Schäden durch Überschallknall. Damit sind Druckstöße infolge eines Überschallfluges gemeint.
Rauch-, Ruß- und Verpuffungsschäden
Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die durch Rauch oder Ruß zerstört oder beschädigt werden. Ein Schaden durch Rauch oder Ruß liegt vor, wenn Rauch oder Ruß plötzlich bestimmungswidrig aus den auf dem Versicherungsgrundstück befindlichen Feuerungs-, Heizungs-, Koch- oder Trockenanlagen ausgetreten ist und unmittelbar auf versicherte Sachen einwirkt.
Versicherungsschutz besteht auch für Schäden durch Verpuffung. Verpuffung ist die Umsetzung von Gasen, Dämpfen und Stäuben mit nur geringer Geschwindigkeit und Druckwirkung.
Rauch-, Ruß- und Verpuffungsschäden sind bis zu 10.000 EUR mitversichert.
Die Versicherung erstreckt sich nicht auf Schäden, die auf dauernder Einwirkung beruhen.
Schäden durch Stromschwankungen
Mitversichert sind Schäden an versicherten elektrischen Geräten durch Stromschwankungen. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass die Stromschwankung nachweislich von außen auf die versicherte Sache insgesamt eingewirkt hat.
Eine Leistung erfolgt nur, wenn keine Entschädigung vom jeweiligen Netzbetreiber erlangt wird. Gegen diesen müssen Sie Ihre Ansprüche vorrangig geltend machen.
Fahrzeuganprall
Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die durch Anprall eines Schienen-, Straßen- oder Wasserfahrzeuges zerstört oder beschädigt werden oder infolge eines solchen Ereignisses abhanden kommen. Versicherungsschutz besteht nur, wenn diese Fahrzeuge nicht vom Versicherungsnehmer oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person gehalten, betrieben oder geführt werden.
Explosionsschäden durch Kampfmittel aus beendeten Kriegen
Mitversichert sind Explosionsschäden durch Kampfmittel aus beendeten Kriegen.
Seng- und Schmorschäden
Der Versicherer leistet auch Entschädigung für Seng- und Schmorschäden, die nicht durch einen Brand entstanden sind. Seng- oder Schmorschäden sind Schäden, die dadurch entstehen, dass versicherte Sachen einer Feuer- oder einer Hitzequelle ausgesetzt waren, ohne dass es an der beschädigten Stelle tatsächlich gebrannt hat. Nicht versichert sind Schäden, die an elektrischen Einrichtungen oder Geräten durch die Wirkung des elektrischen Stromes entstehen.
Sofern vertraglich nicht eine höhere Selbstbeteiligung vereinbart wurde, beträgt die Selbstbeteiligung des Versicherungsnehmers an jedem Schaden 100 EUR.
Was bedeutet das konkret?
Der Feuerschutz der Hausratversicherung wird um mehrere zusätzliche Schadenarten erweitert. Dazu gehören Nutzwärmeschäden, Schäden durch Überschallknall, Rauch, Ruß und Verpuffung, Stromschwankungen, Fahrzeuganprall, Explosionen durch Kampfmittel aus beendeten Kriegen sowie Seng- und Schmorschäden. Für Rauch-, Ruß- und Verpuffungsschäden gilt eine Grenze von 10.000 EUR, und bei Seng- und Schmorschäden wird in der Regel eine Selbstbeteiligung von 100 EUR abgezogen. Bei Stromschwankungen müssen zunächst Ansprüche gegen den Netzbetreiber geltend gemacht werden.
Häufige Fragen
Bis zu welchem Betrag sind Rauch-, Ruß- und Verpuffungsschäden abgesichert?
Diese Schäden sind bis zu 10.000 EUR mitversichert. Ausgeschlossen bleiben allerdings Schäden, die auf einer dauernden Einwirkung beruhen.
Muss ich bei Seng- und Schmorschäden einen Eigenanteil tragen?
Ja. Sofern vertraglich keine höhere Selbstbeteiligung vereinbart wurde, beträgt die Selbstbeteiligung an jedem Schaden 100 EUR. Nicht versichert sind Schäden an elektrischen Einrichtungen oder Geräten durch die Wirkung des elektrischen Stromes.
Was gilt bei Schäden durch Stromschwankungen an elektrischen Geräten?
Solche Schäden sind mitversichert, wenn die Stromschwankung nachweislich von außen auf die versicherte Sache insgesamt eingewirkt hat. Eine Leistung erfolgt nur, wenn keine Entschädigung vom Netzbetreiber erlangt wird; gegen diesen müssen Ansprüche vorrangig geltend gemacht werden.
Ist ein Fahrzeuganprall auf versicherte Sachen abgedeckt?
Ja, wenn versicherte Sachen durch Anprall eines Schienen-, Straßen- oder Wasserfahrzeuges zerstört, beschädigt werden oder dadurch abhandenkommen. Voraussetzung ist, dass das Fahrzeug nicht vom Versicherungsnehmer oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person gehalten, betrieben oder geführt wird.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung XL-Spezial 2025